Lebensmittelgesetz: Imbiss im Kanton Bern verurteilt

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Kanton BernVerdorbener Schinken inklusive: Imbiss-Bude verurteilt

In einem Berner Imbiss wurden bei einer Kontrolle abgelaufene und falsch gelagerte Lebensmittel gefunden. Der Betreiber muss eine Geldstrafe zahlen.

Bei einer Lebensmittelkontrolle wurden in einem Berner Imbiss unter anderem verdorbener Schinken gefunden. (Symbolbild)

Bei einer Lebensmittelkontrolle wurden in einem Berner Imbiss unter anderem verdorbener Schinken gefunden. (Symbolbild)

IMAGO/Zoonar

Darum gehts

  • Ein Pizza- und Kebabladen im Kanton Bern hat gegen das Lebensmittelgesetz verstossen.

  • Die Kontrolleure fanden verdorbene und falsch gelagerte Lebensmittel wie Schinken, Eier und Käse.

  • In der Küche fehlten Seife und Handtücher, und Abfälle vom Vortag lagen noch herum.

  • Der Betreiber muss insgesamt 1400 Franken bezahlen.

Der Betreiber eines Imbisses im Kanton Bern, der hauptsächlich Pizza und Kebab serviert, ist wegen mehrfacher Verstösse gegen das Lebensmittelgesetz schuldig gesprochen worden. Unter anderem wurden verdorbene Lebensmittel sowie Mayonnaise mit einer Temperatur von 26 Grad Celsius beanstandet – erlaubt wären maximal acht Grad.

Abgelaufene Lebensmittel und schmutzige Behälter

Wie aus dem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern hervorgeht, wurden bei einer Kontrolle im Oktober 2024 insgesamt elf Mängel festgestellt. So wurden die Ablaufdaten mehrerer Lebensmittel wie Mozzarella und Schmelzkäse nicht beachtet. Auch überlagerte Eier wurden gefunden. Dazu war der geschnittene Schinken verdorben – er wies Bakterien auf.

Andere Lebensmittel, darunter Kroketten, Crevetten, Mozzarella, Salami und Basilikum wurden falsch gelagert. Sie befanden sich teils offen, teils unzureichend geschützt im Kühl- oder Tiefkühlschrank. Einige Zutaten wurden in verschmutzten Behältern gelagert.

Der Betreiber hielt mehrere Lebensmittelvorschriften nicht ein. (Symbolbild)

Der Betreiber hielt mehrere Lebensmittelvorschriften nicht ein. (Symbolbild)

IMAGO/BREUEL-BILD

Auch die vorgeschriebenen Aufbewahrungstemperaturen wurden bei mehreren Lebensmitteln nicht eingehalten. Besonders sticht die Mayonnaise mit einer Temperatur von 26 Grad Celsius ins Auge.

Hygieneartikel fehlten

Darüber hinaus waren verschiedene Kücheneinrichtungen unzureichend gereinigt. Abfälle vom Vortag lagen noch in der Küche. Zudem fehlten an den Handwaschstationen grundlegende Hygieneartikel wie Flüssigseife und Einweghandtücher.

Die beschuldigte Person habe somit die Vorschriften der Lebensmittelgesetzgebung nicht eingehalten. Die Staatsanwaltschaft sprach den Betreiber wegen Widerhandlung gegen das Lebensmittelgesetz schuldig. Er wurde zu einer Busse von 1100 Franken verurteilt und muss zusätzlich Verfahrenskosten in Höhe von 300 Franken tragen.

Betrieb weiterhin offen

Wie eine Recherche von 20 Minuten zeigt, ist der betroffene Betrieb weiterhin geöffnet. Auf Anfrage von 20 Minuten erklärt das Kantonale Laboratorium des Kantons Bern: «Werden bei einer Inspektionen Mängel festgestellt, werden diese beanstandet und Massnahmen mit Fristen zu deren Behebung verfügt. Mit Nachkontrollen wird deren Umsetzung überprüft.» Eine Schliessung erfolge nur, wenn eine unmittelbare Gesundheitsgefährdung für Konsumentinnen und Konsumenten nicht ausgeschlossen werden kann.

Betriebe könnten aus lebensmittelrechtlicher Sicht nicht dauerhaft geschlossen werden. «Sie dürfen wieder öffnen, sobald der rechtmässige Zustand wieder hergestellt worden ist. Dies setzt eine erfolgreiche Nachkontrolle voraus», so die Medienstelle.

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