Kanton St. GallenKlemmbrett-Betrüger muss ins Gefängnis
Mehrmals erschlich sich ein 34-Jähriger Spenden mit der «Klemmbrett-Masche». Dabei geben sich Betrüger meistens als gehörlos aus und bitten Passanten um Geld. Dafür kassierte der Mann nun einen Strafbefehl.
Darum gehts
Ein Mann (34) bat Passanten an verschiedenen Orten um angebliche Spenden.
Das Geld hatte er im Namen einer Hilfsorganisation erbettelt, aber in die eigene Tasche gesteckt.
Der Mann wurde nun von der Staatsanwaltschaft per Strafbefehl verurteilt.
Er muss unter anderem für vier Monate ins Gefängnis.
Im Oktober 2022 bettelte ein 34-jähriger Rumäne mit einer weiteren Person auf dem Parkplatz des Rheinparks in St. Margrethen diverse Personen um Spendengelder an. Dazu verwendeten sie ein gefälschtes Spendenformular, mit welchem sie angeblich für «Handicap International» Spenden sammelten. Auf dem Formular hatten die Männer bereits einige Zeilen ausgefüllt, damit es aussah, dass bereits andere Leute Geld gespendet hatten.
Spende in die Höhe getrieben
Das Geld spendeten sie aber nicht etwa der Organisation, sondern behielten es für sich selbst. Ein Passant wollte 20 Franken spenden. «Da der Beschuldigte der Ansicht war, dass dies zu wenig sei, setzte er den Mann so lange unter Druck, bis dieser ihm 50 Franken gab», schreibt die Staatsanwaltschaft im Strafbefehl, den sie dem 34-Jährigen Anfang März ausstellte. Auch Ende November 2022 sammelte der Rumäne an zwei unterschiedlichen Tagen Spenden mit seiner Betrugsmasche und erhielt so einen Geldbetrag in unbekannter Höhe. Die Organisation «Handicap International» stellte jeweils Strafanträge gegen den Beschuldigten.
So versuchen die Betrüger, Geld zu sammeln
Die Betrugsmasche, bei der sich Personen als gehörlos ausgeben und vermeintliche Spenden sammeln, ist nicht unbekannt. Im Dezember wurden in Bischofszell TG zwei Betrüger festgenommen. Ebenfalls im Dezember wurde in Thun ein 26-jähriger Rumäne per Strafbefehl verurteilt, der mit gefälschten Spendenlisten Geld sammelte und in die eigene Tasche steckte.
Ein Schweizer Kreuz, das Logo einer Hilfsorganisation und das Behindertenlogo sind auf den Papieren gross aufgedruckt. Darunter auch das Logo der Hilfsorganisation «Handicap International». Diese äusserte sich in einem ähnlichen Fall gegenüber 20 Minuten wie folgt: «Wir arbeiten bei diesem immer wiederkehrenden Problem eng mit der Kantonspolizei und den Justizbehörden zusammen und erstatten bei jedem gemeldeten Verstoss Anzeige.»
«Sichtlich unbeeindruckt von seinen Vorstrafen»
Der 34-jährige Rumäne ist bereits zwei Mal vorbestraft. Im Oktober 2022 wurde er wegen mehrfachen Betrugs und betrügerischen Markengebrauchs zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. «Das Verschulden des Beschuldigten wiegt schwer. Erneut hat er – nachdem er erst gerade verurteilt wurde – innert kurzer Zeit einschlägig delinquiert», so die Staatsanwaltschaft im Strafbefehl.
«Der Beschuldigte ist sichtlich unbeeindruckt von seinen Vorstrafen. Sein Verhalten ist gekennzeichnet von Respektlosigkeit und offensichtlicher Gleichgültigkeit gegenüber der schweizerischen Rechtsordnung», so die Staatsanwaltschaft weiter. Es fehle ihm an der Einsicht in sein Fehlverhalten. Deswegen stellt ihm die Staatsanwaltschaft keine günstige Prognose.
Betrügereien kommen ihn teuer zu stehen
Der 34-Jährige wurde nun Anfang März von der St. Galler Staatsanwaltschaft des mehrfachen Betrugs, des versuchten Betrugs und des mehrfachen Vergehens gegen das Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben schuldig gesprochen. Der 34-Jährige wird zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von vier Monaten, abzüglich einem Tag Untersuchungshaft, verurteilt. Weiter muss er eine zuvor unbedingt ausgesprochene Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 30 Franken (total 1800 Franken) bezahlen.
Das Bargeld in der Höhe von 487.40 Franken, welches im November sichergestellt wurde, wird zugunsten des Kantons St. Gallen eingezogen. Eine Zivilforderung von 50 Franken wird auf den Weg des Zivilprozessverfahrens verwiesen. Auch werden dem 34-Jährigen die Verfahrenskosten auferlegt und er muss für Gebühren und besondere Auslagen von 262.60 Franken bezahlen.
Handycap International sammelt keine Spenden auf der Strasse
Laut Handicap International kommt es leider immer wieder mal zu betrügerischen Sammlungen. «Wir bedauern diese Aktionen, die unserem Image schaden», so die Organisation. Im Sommer 2020 häuften sich die Meldungen. In einer Medienmitteilung stellte Handicap International damals klar, dass die Organisation keine Bargeldsammlungen auf Strassen und dergleichen durchführt. Also: Niemals direkt Geld an die Sammler geben, wenn diese sich als Vertreter von Handicap International ausgeben. Es sind vermutlich Betrüger.
Handicap International beschränke sich auf Info-Stände, an denen auf Wunsch Einzahlungsscheine abgegeben werden. Wer Zweifel in Bezug auf eine Spendensammlung habe, könne sich jederzeit an Handicap International oder auch an die Polizei wenden. Man arbeite mit den Justizbehörden zusammen. «Grundsätzlich sind wir auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen», sagte die Organisation zu 20 Minuten.
Hast du auch schon solche «Spendensammler» gesehen?
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