BundesratKrieg in der Ukraine tobt weiter – Schutzstatus S wird nicht aufgehoben
Der Schutzstatus S für aus der Ukraine geflüchtete Personen wird bis März 2024 verlängert. Damit schaffe der Bundesrat Klarheit für die Schutzsuchenden.

Bundesrätin Karin Keller-Sutter hat heute zur Lage von ukrainischen Flüchtlingen in der Schweiz informiert.
Screenshot/BundesratDarum gehts
Am 12. März hat der Bundesrat den Schutzstatus S für Personen aus der Ukraine aktiviert.
Dieser wird bis zum 4. März 2024 nicht aufgehoben.
Auf dem gesamten Staatsgebiet der Ukraine müsse mit kriegerischen Handlungen gerechnet werden.
Aufgrund der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine hatte der Bundesrat per 12. März den Schutzstatus S für Personen aus der Ukraine aktiviert. Dieser dient dem vorübergehenden Schutz für die Dauer einer schweren allgemeinen Gefährdung. Seit der Aktivierung haben mehr als 67’000 Personen aus der Ukraine Schutz in der Schweiz erhalten.
Der Schutzstatus S gilt bis zur Aufhebung durch den Bundesrat. Voraussetzung für die Aufhebung sei eine nachhaltige Stabilisierung der Lage in der Ukraine. Das bedeute, dass die schwere allgemeine Gefährdung nicht mehr gegeben sei. Die jüngsten Entwicklungen würden laut Bundesrat zeigen, dass eine solche Stabilisierung zurzeit nicht absehbar sei. Nach wie vor müsse auf dem gesamten Staatsgebiet der Ukraine mit kriegerischen Handlungen gerechnet werden.
Schutzstatus S gilt bis mindestens März 2024
Der Bundesrat hat deshalb entschieden, den Schutzstatus S bis zum 4. März 2024 nicht aufzuheben, sofern sich die Lage in der Ukraine nicht nachhaltig stabilisiere. Damit schaffe der Bundesrat Klarheit für die Schutzsuchenden, die Kantone, Gemeinden und die Arbeitgeber. Die EU hat bereits Mitte Oktober signalisiert, dass sie vor dem Hintergrund der aktuellen Lage in der Ukraine ebenfalls von einer Verlängerung des vorübergehenden Schutzes bis Frühjahr 2024 ausgeht.
Anders als der Schutzstatus sind die Ausweise für Schutzsuchende mit dem Status S auf ein Jahr befristet. Der Bundesrat fordert die Kantone daher auf, diese nach deren Ablauf um ein Jahr zu verlängern. Zudem habe er entschieden, die erstmals am 13. April beschlossenen spezifischen Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S bis zum 4. März 2024 zu verlängern.
Der Bund beteilige sich mit 3000 Franken pro Person und Jahr an diesen Massnahmen, wobei der Beitrag gestaffelt an die Kantone ausbezahlt werde. Dieser zusätzliche Beitrag diene insbesondere der Förderung des Spracherwerbs, damit die Schutzsuchenden rasch eine Arbeit aufnehmen und am sozialen Leben teilnehmen können. So können laut Bundesrat zugleich die Rückkehrfähigkeit erhalten und die Sozialhilfekosten gesenkt werden. Gemäss Rückmeldung der Kantone habe sich diese Unterstützung in der Krisensituation bewährt.
Vorbereitungen für Aufhebung und Rückkehr laufen
Der Status S sei vom Gesetzgeber rückkehrorientiert konzipiert worden. Sobald die schwere allgemeine Gefährdung nicht mehr gegeben sei, werde der Schutzstatus aufgehoben und die Betroffenen sollen in ihr Herkunftsland zurückkehren. Auch wenn die Voraussetzungen für eine Aufhebung auf absehbare Zeit nicht erfüllt seien, erarbeite das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) zusammen mit Kantonen und Gemeinden die Grundlagen für eine rasche Umsetzung einer Aufhebung des Status S, sobald die Situation in der Ukraine dies zulasse; zu diesem Zeitpunkt solle mit gezielten Anreizen eine rasche Rückkehr gefördert werden.
Trotz des andauernden Krieges würden ins Ausland geflüchtete und intern vertriebene Ukrainerinnen und Ukrainer bereits heute individuell an ihre Wohnorte zurückkehren. Bis Ende Oktober 2022 hätten 6394 Personen die Schweiz definitiv verlassen, davon 1916 mit Rückkehrunterstützung.
Beschäftigt dich oder jemanden, den du kennst, der Krieg in der Ukraine?
Hier findest du Hilfe für dich und andere:
Fragen und Antworten zum Krieg in der Ukraine (Staatssekretariat für Migration)
Ambulatorium für Folter- und Kriegsopfer SRK, Tel. 058 400 47 77
Kriegsangst?, Tipps von Pro Juventute
Beratungsangebot (Deutsch, Ukrainisch, Russisch), von Pro Juventute
Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Anmeldung und Infos für Gastfamilien:
Schweizerische Flüchtlingshilfe, Tel. 058 105 05 55
Keine News mehr verpassen
Mit dem täglichen Update bleibst du über deine Lieblingsthemen informiert und verpasst keine News über das aktuelle Weltgeschehen mehr.
Erhalte das Wichtigste kurz und knapp täglich direkt in dein Postfach.