Langnau am Albis: 284 Haushalte erhalten gleichzeitig Kündigung

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Langnau am Albis ZH284 Haushalte erhalten aufs Mal die Kündigung

In der Vita-Siedlung im Sihltal haben am Mittwoch 284 Mietparteien die Kündigung erhalten. Sie müssen bis Ende September eine neue Wohnung suchen. Wer bleiben will, muss eine Verzichtserklärung unterschreiben.

Die Gartensiedlung bei der Station Wildpark Höfli in Langnau am Albis ist auch bekannt als Vita-Siedlung.
Die hohen Wohnblöcke sollen erhalten bleiben, die tieferen dahinter sollen jedoch abgerissen und verdichtet werden, um das Gelände besser zu nutzen.
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Die Gartensiedlung bei der Station Wildpark Höfli in Langnau am Albis ist auch bekannt als Vita-Siedlung.

Tamedia/Michael Trost

Darum gehts

  • In der Vita-Siedlung in Langnau am Albis erhielten 284 Haushalte die Kündigung.

  • Die Mieter müssen bis Ende September ausziehen, es sei denn, sie verzichten auf rechtliche Schritte.

  • Die Zürich Versicherung plant eine Verdichtung des Geländes, was umfassende Bauarbeiten erfordert.

  • Die Eigentümerin verspricht, neuen Wohnraum zu schaffen.

  • Mieter kritisieren das Vorgehen als rücksichtslos und planen, sich zu wehren.

«Seit neun Jahren wird über die Renovation geredet, und nun sollen wir in sechs Monaten raus?», ärgert sich ein 63-Jähriger.

In der Vita-Siedlung in Langnau am Albis ZH erhielten am Mittwoch alle 284 Mietparteien die Kündigung. Die Zürich Versicherung als Eigentümerin hatte bereits 2016 angekündigt, die Siedlung zu verdichten, um das 65'000 Quadratmeter grosse Gelände besser zu nutzen.

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«Der Gemeinde wurde zugesichert, dass dies etappenweise geschieht, damit einige Mieter bleiben können», kritisiert der 63-Jährige. «So könnten einige Mieter etappenweise von den noch nicht sanierten in die neuen Wohnungen umziehen.»

Wer keine Schritte einleitet, darf länger bleiben

Laut dem Kündigungsbrief, der 20 Minuten vorliegt, kann die Kündigungsfrist um ein Jahr verlängert werden. Die Vereinbarung beinhaltet jedoch die Klausel, dass keine weitere Erstreckungen mehr möglich sind und dass der Mieter gegen das Bauvorhaben keine rechtlichen Schritte einleitet.

Diese Vereinbarung soll von den Mieterinnen und Mieter unterschrieben werden, damit sie ein Jahr länger in ihrer Wohnung bleiben können.

Diese Vereinbarung soll von den Mieterinnen und Mieter unterschrieben werden, damit sie ein Jahr länger in ihrer Wohnung bleiben können.

Screenshot Kündigungsbrief Apleona Schweiz AG

«Ich unterschreibe nichts! Wir werden uns wehren», so der Mann. «Wir schalten den Mieterverband ein und gründen eine Interessensgemeinschaft.»

Eigentümerin hat Verbleib der Mieter geprüft

Der Baustart ist für den 1. Oktober 2026 geplant. Laut Liegenschaftsverwaltung Apleona Schweiz AG sei ein Verbleib der Mieter nicht möglich, da eine umfassende Sanierung notwendig sei – betroffen seien Küchen, Bäder, Leitungen, Boden- und Wandbeläge, Treppenhäuser, Fassaden, Dächer, Fenster und Allgemeinflächen. «Die Möglichkeit eines Verbleibs der Mieterschaft in den von Sanierungen betroffenen Gebäuden wurde geprüft.»

Aber aufgrund des «umfassenden Eingriffs in die Gebäudesubstanz» sei ein Verbleib in den Liegenschaften während der Bautätigkeiten «leider nicht möglich».

Der Mieter ärgert sich, dass die Baueingabe noch nicht erfolgt ist, aber die Kündigungen bereits verschickt wurden.

«Das ist ein sehr asoziales Vorgehen»

«1,5 Jahre sind laut Vermieterin genug Zeit für eine neue Wohnung», so der Bewohner, der seit über 20 Jahren dort lebt. «Ich finde wohl nie wieder eine 3-Zimmer-Wohnung für 1160 Franken inklusive Parkplatz.»

Viele Mieter lebten schon lange hier, viele seien armutsbetroffen. «Für die meisten ist diese Kündigung eine Katastrophe. Das ist ein sehr asoziales und rücksichtsloses Vorgehen.»

Laut Eigentümerin sei das Projekt ausgewogen: Ein Teil der Überbauung wird saniert, ein anderer abgerissen und neu bebaut, steht im Brief. «Damit stellt das Projekt eine gute Balance zwischen dem Erhalt bestehender Bausubstanz und dem dringenden Bedarf an zusätzlichem Wohnraum her und trägt nachhaltig zur Entwicklung der Gemeinde bei.»

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