Zürich40-Jähriger will lieber ins Gefängnis als der SBB 30 Franken zu zahlen
Da sein Handy-Akku leer war, konnte er sein E-Ticket nicht vorweisen. Die 30 Franken Gebühren will er nun aber nicht bezahlen.
Darum gehts
N. Trapp konnte im Zug bei der Billettkontrolle sein E-Ticket nicht vorweisen, weil sein Handy-Akku leer war.
Die Gebühren möchte er nun aber nicht bezahlen: «Lieber gehe ich ins Gefängnis.»
In den AGBs der SBB Mobile App ist allerdings vermerkt, dass ein Ticket bei der Kontrolle vorgezeigt werden muss.
Florian Frei, Mediensprecher der Kantonspolizei Zürich, erklärt allerdings, dass es nicht möglich ist, diesen Unkostenbeitrag in Form einer Haftstrafe abzusitzen.
Vor Weihnachten sass N. Trapp (40) im Zug und wollte zur Fahrkartenkontrolle sein elektronisches Ticket vorzeigen. Doch der Akku des Handys, auf dem das Ticket gespeichert war, war leer.
Die Kontrolleure hätten vor Ort nicht nachschauen können, ob ein gültiges Billett gebucht wurde. Erst bei der Ankunft am Hauptbahnhof in Zürich konnte Trapp im Reisezentrum das elektronische Ticket unkompliziert bestätigen lassen.
«Gebühren sind eine Frechheit»
Trotz des gültigen Tickets muss er nun 30 Franken Bearbeitungsgebühren bezahlen. Für den 40-Jährigen ist das allerdings unverständlich: «Dass mein Akku leer war, ist unglücklich und auch mein Fehler, aber die Gebühren sind eine Frechheit.» Eine Anfrage zu einer Schlichtung sei von der SBB erst gar nicht beantwortet worden.
Seine Ablehnung gegen die ausgesprochene Gebühr geht gar so weit, dass er zum Äussersten bereit ist: «Lieber gehe ich ins Gefängnis und sitze die Gebühr dort ab, anstatt die 30 Franken den SBB zu überweisen.»
«Das mache ich nicht mehr mit»
Dass Trapp gar eine Haftstrafe antreten würde, begründet er gegenüber 20 Minuten mit seiner Verärgerung über die SBB. Wegen diverser Mängel habe er bereits mehrfach mit der SBB Kontakt gehabt. «Manchmal scheint es, als müsse sich der Fahrgast selbst für sein Recht einsetzen, wenn bei der SBB etwas schief läuft», sagt Trapp.
Mache die SBB einen Fehler, passiere nichts. Wenn aber die Schuld beim Fahrgast sei, werde dieser sofort belangt, findet Trapp. «Das mache ich einfach nicht mehr mit.»
Trapp ist nicht der Einzige, der sich über die Bearbeitungsgebühr von 30 Franken ärgert. Auf der Plattform «SBB Community» erzählen zwei Nutzer von ähnlichen Fällen. Beide berichten, dass der Kontrolleur die Gebühren nicht erwähnt habe. «Hätte er mir dies mitgeteilt, wäre ich durch den ganzen Zug gerannt und hätte gefragt, ob jemand ein Aufladegerät oder eine Powerbank dabei hat», sagt einer der Nutzer.
Haftstrafe unwahrscheinlich
Wie es auf Anfrage von 20 Minuten heisst, bearbeitet die SBB-Medienstelle zurzeit nur dringliche betriebliche Medienanfragen. Erst ab dem 3. Januar 2024 steht sie wieder für Fragen rund um die SBB zur Verfügung. Aus den AGBs der SBB Mobile App geht allerdings hervor, dass ein Ticket bei der Kontrolle vorgezeigt werden muss.
Doch kann Trapp nun die Gebühr einfach im Gefängnis absitzen? Florian Frei, Mediensprecher der Kantonspolizei Zürich, erklärt: «Da es sich um eine zivilrechtliche Angelegenheit handelt und nicht um eine Busse im strafrechtlichen Sinn, ist es nicht möglich, diesen Unkostenbeitrag in Form einer Haftstrafe abzusitzen.»
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