SBB ahnden zu spät gelöste Tickets mit Zuschlag

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SBB-TicketsSelbst wenn du «kaufen» gedrückt hast, droht dir ein Zuschlag

Wer sein elektronisches Zugsbillett auch nur eine Sekunde zu spät löst, muss einen Zuschlag bezahlen. Selbst wenn keine Verbindung möglich ist, bleiben Kontrolleure knallhart.

Bei der SBB gilt: Wenn ein Billett erst nach dem Einsteigen gültig wird …
… werden Passagiere wie Schwarzfahrer behandelt.
Die SBB zeigen sich zwar kulant, doch …
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Bei der SBB gilt: Wenn ein Billett erst nach dem Einsteigen gültig wird …

SBB/ Yoshiko Kusano

Darum gehts

  • Wer ein Bahn-Ticket löst und dieses auch nur eine Sekunde nach Abfahrt des Zuges gültig wird, muss einen Zuschlag bezahlen – auch wenn das Handynetz schuld ist.

  • Diese Regelung stösst bei vielen Passagieren und beim Konsumentenschutz auf Unverständnis.

  • Alliance Suisse Pass begründet dies mit dem Wunsch nach Einfachheit beim System, weil es nicht zwischen Orts- und Fernverkehr unterscheide.

  • Solange keine neuen Regelung eingeführt wird, werden «Spätlöser» als Schwarzfahrer betrachtet.

Das Szenario ist bekannt: Man löst mit der SBB-App Swiss Pass ein Ticket und steigt in den Zug ein. Doch weil die App den Kauf zu spät, also erst nach Abfahrt des Zuges, bestätigt, wird bei einer Kontrolle ein Zuschlag erhoben. Das Phänomen kann sogar Blüten treiben wie im Fall eines Vaters und seines Sohnes, die beide kurz vor Abfahrt des Zuges gleichzeitig ihre Tickets lösten, der Kauf beim Sohn aber erst 24 Sekunden zu spät bestätigt wurde. So musste der Jüngere 90 Franken Zuschlag bezahlen, der Vater hatte mit seinem gültigen Ticket Glück. Diesen Fall nennt Hans Höhener, Ombudsmann öffentlicher Verkehr, gegenüber dem «Tages-Anzeiger» (Bezahlartikel) als einen von mehreren Fällen aus seiner Praxis. 

Trotz Kulanz werden 30 Franken fällig

Zwar zeigten die Zugbegleiter in der Regel Verständnis – die Verzögerung kann schliesslich auch auf ein Funkloch oder ein älteres Handy-Modell zurückzuführen sein – sie haben aber gemäss Reglement keinen Spielraum und müssen den 90-Franken-Zuschlag einkassieren. Denn das Ticket ist gemäss den Tarifbestimmungen T600 erst dann gültig, wenn der Kaufvorgang vom System bestätigt wird und nicht wenn der Kunde «Kaufen» drückt. Das System unterscheidet nicht zwischen Absicht und Versehen. Zwar können «unschuldige» Betroffene die SBB kontaktieren und nach Überstehen der Warteschlaufe auf Kulanz der Bahn hoffen – eine Bearbeitungsgebühr von 30 Franken wird aber in jedem Fall erhoben.

Musstest du im ÖV auch schon Zuschlag zahlen?

Alliance Suisse Pass, zuständig für die Regelung und ihre Umsetzung, begründet die Nulltoleranz gegenüber der Zeitung damit, dass Passagiere andernfalls bei kurzen Fahrtzeiten, etwa wenn das Tram bereits nach 30 Sekunden eine neue Haltestelle erreicht, einen Ticketkauf ersparen könnten. Zudem unterscheide das System des einfachen Handlings wegen bzw. nicht zwischen Orts- und Fernverkehr. Bei einigen Transportunternehmen – und im Gegensatz zur SBB bei der Deutschen Bahn – ist ein Lösen des Tickets auch nach Abfahrt des Zuges möglich.

«Vernünftige Lösung» erwartet

«Aus Spargründen wird möglichst viel digitalisiert, und dann wird das derart kundenunfreundlich umgesetzt», sagt dazu Sara Stalder vom Konsumentenschutz. Sie fordert hier eine neue Lösung: Wenn die Bahn den Ticketkauf im Zug abschaffe, sei das nicht das Problem der Konsumentinnen und Konsumenten. Diese sollten auch kurz nach der Abfahrt noch die Möglichkeit haben, ein gültiges Billett zu erwerben. Auch Höhener erwartet hier eine «vernünftige Lösung» und ist diesbezüglich beim Vorstand des Verbands öffentlicher Verkehr vorstellig geworden. Er schlägt die Einführung einer Kulanzfrist im Fernverkehr an – auch um das Zugspersonal zu entlasten. Er könnte sich dabei 30, 60 oder 120 Sekunden vorstellen.

Alliance Suisse Pass gab auf Nachfrage gegenüber dem «Tagi» an, man sei daran, eine Regelung zu erarbeiten. Doch solange diese nicht in Kraft tritt, werden zu spät gelöste Tickets mit einem Zuschlag von mindestens 90 Franken und einem Eintrag ins nationale Schwarzfahrerregister geahndet.

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(Newsdesk/trx)

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