Luzerner Kriminalgericht: Entführungsprozess von Buchrain: Alle drei Angeklagten schuldig

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Luzerner KriminalgerichtEntführungsprozess von Buchrain: Alle drei Angeklagten schuldig

Wegen Schulden wurde 2022 ein 30-Jähriger in einem Partyraum in Buchrain brutal misshandelt. Jetzt hat das Luzerner Kriminalgericht drei Täter verurteilt.

In einem gemieteten Partyraum wurde ein 30-jähriger Mann gequält. Der Hausbesitzer hatte keine Kenntnis vom Vorfall.

In einem gemieteten Partyraum wurde ein 30-jähriger Mann gequält. Der Hausbesitzer hatte keine Kenntnis vom Vorfall.

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Darum gehts

  • Drei Männer wurden wegen Misshandlung eines 30-Jährigen in Buchrain verurteilt.

  • Das Opfer wurde in einem Partyraum mit Waffen bedroht und festgehalten.

  • Die Angeklagten erhielten Freiheitsstrafen zwischen 16 Monaten und drei Jahren, elf Monaten.

  • Zusätzlich wurden sie zu Landesverweisungen und Entschädigungszahlungen verurteilt.

Drei Männer standen Anfang März vor dem Luzerner Kriminalgericht. Sie sollen einen 30-Jährigen im Dezember 2022 in Buchrain wegen unbezahlter Schulden misshandelt haben. Das Opfer sagte vor Gericht: «Ich wurde in eine Falle gelockt.» Mehrere Männer hätten ihn mit Hämmern und Gegenständen in einem Partyraum gequält, ihm eine Pistole sowie eine AK-47-Attrappe an den Kopf gehalten und gedroht, ihm mit einer Gartenschere den Zeh abzuschneiden. «Sie wollten mich erniedrigen», sagte er vor Gericht. Heute sei er völlig traumatisiert: «Ich hatte Angst um mein Leben.»

Die drei Angeklagten verweigerten vor Gericht grösstenteils die Aussagen. Die Luzerner Staatsanwaltschaft forderte zwischen vier und fünf Jahren Freiheitsstrafe wegen Freiheitsberaubung, Entführung, einfach Körperverletzung, versuchte schwere Körperverletzung, Drohung sowie sexuellen Nötigung.

11'300 Franken Genugtuung

Die jeweiligen Verteidigungen hingegen fordern 30 Monate teilbedingte Freiheitsstrafe für N.* und einen Freispruch für T.* und V.* Sie argumentierten unter anderem gegen die Glaubwürdigkeit des Opfers. Der Anwalt von T. bezeichnete den Angriff zudem als «inszeniert» und die Videos als gestellt. Der Anwalt von V. argumentierte ausserdem, dass sein Mandant lediglich 45 Minuten am Tatort war und nur zufälligerweise dort gewesen sei.

Jetzt wurde das Urteil des Kriminalgerichts verkündigt. Alle drei wurden der qualifizierten Freiheitsberaubung, der einfachen Körperverletzung und der Nötigung schuldig gesprochen. Das Gericht sprach mit 16 Monaten bedingter Freiheitsstrafe für V. die geringste Strafe aus. Da er bereits 593 Tage Freiheitsentzug absass, d. h. mehr als seine Strafe vorsieht, erhält er eine Genugtuung von 11'300 Franken.

Drei Jahre und neun bzw. elf Monate Freiheitsstrafe

N. und T. wurden zusätzlich wegen versuchter Erpressung und Entführung verurteilt. T. wurde eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten auferlegt, unter Anrechnung von 806 Tagen bereits entstandenem Freiheitsentzug. N. erhielt mit drei Jahren und elf Monaten die höchste Strafe der drei Angeklagten, ebenfalls unter Anrechnung von 143 Tagen bereits erstandenem Freiheitsentzug. Er wurde zudem wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz und Betäubungsmittelgesetz schuldig gesprochen.

Alle drei werden zu zehn beziehungsweise acht Jahren des Landes verwiesen. Als Genugtuung müssen sie dem Privatkläger unter solidarischer Haftbarkeit mit allfälligen weiteren Haftpflichtigen 5000 Franken bezahlen. Ebenso müssen sie für den Rechtsanwalt des Opfers, das Untersuchungsverfahren und das Gerichtsverfahren aufkommen.

Gegen dieses Urteil kann Berufung eingelegt werden. Wird innert der Frist keine Berufung angemeldet, wird das Urteilsdispositiv rechtskräftig. Ein begründetes Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt von dem Luzerner Kriminalgericht ausgestellt.

* Name der Redaktion bekannt

Bist du oder ist jemand, den du kennst, von sexualisierter, häuslicher, psychischer oder anderer Gewalt betroffen?

Hier findest du Hilfe:

Polizei nach Kanton

Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz

Lilli.ch, Onlineberatung für Jugendliche

Frauenhäuser in der Schweiz und Liechtenstein

Zwüschehalt, Schutzhäuser für Männer

LGBT+ Helpline, Tel. 0800 133 133

Alter ohne Gewalt, Tel. 0848 00 13 13

Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143

Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147

Beratungsstellen für gewaltausübende Personen

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