Kostentreiber?«Absurd»: Preisvergleich ist bei Online-Apotheken unmöglich
Online-Apotheken dürfen die Preise für rezeptpflichtige Medikamente nicht exakt angeben. «Das ist absurd», ärgert sich FDP-Nationalrat Marcel Dobler. Der St. Galler verlangt mehr Transparenz.
Darum gehts
Die durchschnittlichen Krankenkassen-Prämien werden im kommenden Jahr erneut um rund sechs Prozent steigen – die Politik sucht nach Lösungen.
Ein Grund dafür sind die Medikamentenpreise: FDP-Nationalrat Marcel Dobler verlangt deshalb mehr Transparenz bei Online-Apotheken.
Derzeit dürfen Anbieter nämlich weder tatsächliche Preise, noch allfällige Rabatte oder günstigere Alternativen auf ihren Websites ausweisen.
In Branche und Politik stösst Dobler auf fruchtbaren Boden. Die verantwortliche Behörde hingegen verteidigt die gegenwärtige Rechtslage.
Am Donnerstag hat SP-Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider den Prämienanstieg verkündet: Im Schnitt wird die mittlere Monatsprämie um sechs Prozent steigen. Die Gesundheitsministerin führt den erneuten Anstieg auf ein «anhaltendes Kostenwachstum» im Gesundheitswesen zurück. Einer der Kostentreiber im Gesundheitswesen seien die Medikamentenpreise.
Fehlende Preisangaben bei Online-Apotheken
Hier könnte die vermehrte Verlagerung zu Online-Angeboten wenigstens etwas Abhilfe schaffen. Doch wer rezeptpflichtige Medikamente bestellt, sieht sich schnell mit Schwierigkeiten konfrontiert.
Exakte Preisangaben fehlen ebenso wie allfällige Verweise auf günstigere Alternativen oder etwaige Preisreduktionen auf bestimmte Präparate – Informationen also, die bei herkömmlichen Online-Anbietern längst gang und gäbe sind und oft erhebliche Einsparungen ermöglichen.

Bei Online-Angeboten für rezeptpflichtige Medikamente dürfen die tatsächlichen Preise nicht angegeben werden. Stattdessen wird ein festgelegter «Publikumspreis» angezeigt, der oft vom effektiven Preis abweicht.
Screenshot zur RoseDie Apotheke «zur Rose» schreibt, dass «allfällige Rabatte oder Taxen» erst auf dem Lieferschein ausgewiesen werden. Die angegebenen Preise wiederum entsprächen dem «festgelegten Publikumspreis» – also demjenigen Betrag, der vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) basierend auf den Vereinbarungen in der Spezialitätenliste als maximal zulässiger Preis festgelegt wurde. In der Praxis können diese «Publikumspreise» aber oft erheblich von demjenigen Betrag abweichen, den Patienten effektiv bezahlen müssen.
FDP-Dobler verlangt mehr Transparenz
Am Ursprung stehe eine «maximalpreisorientierte Regulierung», wie FDP-Nationalrat Marcel Dobler erklärt. «Swissmedic ist der Ansicht, dass die Bekanntgabe der effektiven Preise bei rezeptpflichtigen Medikamenten illegaler Publikumswerbung gleichkommen würde», so Dobler.
Aufgrund dieser Tatsachen falle es Patienten schwer, das günstigste Angebot auszuwählen, so Dobler. Der Digitec-Gründer verlangt deshalb in einem Vorstoss mehr Transparenz – und entsprechende Anpassungen der Verordnungen über die Preisbekanntgabe: «Das ist ein Paradebeispiel für eine schlechte Regulierung, die aktiv verhindert, dass Gesundheitskosten gespart werden.»

Das Preisbekanntgabe-Verbot sei ein Paradebeispiel für eine «schlechte Regulierung, die aktiv verhindert, dass Gesundheitskosten eingespart werden», sagt Dobler. (Archivbild)
20min/Simon Glauser«Das Bundesamt für Gesundheit sollte hier im Eigeninteresse handeln und für eine Kostensenkung sorgen.» Immerhin sei die derzeitige Interpretation der Regulierung nicht gesetzlich vorgeschrieben. «Diese angeordnete Intransparenz ist absurd», betont Dobler. Mit einer Änderung der Preisbekanntgabe-Verordnung könne nicht nur die Nutzung der Online-Angebote gefördert werden, sondern auch die Verkaufszahlen kostengünstigerer Generika gesteigert werden – ein Ziel, das auch der Bundesrat verfolge.
Branche und Politik an Bord?
Innerhalb der Branche stösst der St. Galler mit seinem Vorschlag auf offene Ohren – «zur Rose»-Kommunikationschef Guido Klaus unterstützt die Forderung: «Eine transparente Preisangabe mit Nettopreisen inklusive allfälliger Rabatte ist für Kunden wichtig, um Angebote zu vergleichen, kostengünstigere Generika-Alternativen zu finden und eine informierte Kaufentscheidung zu fällen.»

Doblers Idee stösst im Parlament auf offene Ohren: Zahlreiche Parlamentarierinnen und Parlamentarier von links bis rechts haben den Vorstoss mitunterzeichnet – beispielsweise Grünen-Nationalrat Balthasar Glättli. (Archivbild)
20min/Matthias SpicherAuch im Parlament findet die Idee Anklang: Neben zahlreichen Vertretern von SVP und FDP haben Parlamentsmitglieder von Mitte bis Grünen den Vorstoss mitunterzeichnet.
Zulassungsbehörde verteidigt Rechtslage
Anderer Ansicht ist die Zulassungsstelle Swissmedic: Zwar liege es in der Verantwortung der abgebenden Fachperson, die günstigste Option im Rahmen der Verschreibung aufzuzeigen.
Bereiten dir die steigenden Prämien Sorgen?
Online sei aber «jegliches Hervorheben eines Präparats gegenüber einem anderen» strikte verboten, weil sich daraus ein Werbeeffekt ergäbe, erklärt Mediensprecher Alex Josty: «Die verschreibende Fachperson soll nicht als Folge ausgewiesener Vergünstigungen unter Druck durch die Patienten geraten, ihnen ein bestimmtes Präparat zu verschreiben.»
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