Nach Regime-Sturz: Bundesrat sperrt weitere Gelder von Bashar al-Assads Umfeld

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Nach Regime-SturzBundesrat sperrt weitere Gelder von Bashar al-Assads Umfeld

Der Bundesrat hat beschlossen, Vermögenswerte des ehemaligen syrischen Präsidenten Bashar al-Assad und seines Umfelds mit einer zusätzlichen Sperre zu belegen.

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Nach dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 hat der Bundesrat weitere Gelder des ehemaligen syrischen Präsidenten und dessen Umfeld gesperrt.
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Diese Massnahme soll verhindern, dass Gelder der Assad-Regierung aus der Schweiz abfliessen, teilt der Bundesrat mit.
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Sollten sich die Gelder als illegal herausstellen, könnten sie der syrischen Bevölkerung zugutekommen.
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Nach dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 hat der Bundesrat weitere Gelder des ehemaligen syrischen Präsidenten und dessen Umfeld gesperrt.

IMAGO/SNA

Darum gehts

  • Der Bundesrat hat beschlossen, Vermögenswerte von Bashar al-Assad und seinem Umfeld zu sperren.

  • Diese Massnahme soll verhindern, dass Gelder der Assad-Regierung aus der Schweiz abfliessen.

  • Sollten die Gelder illegal sein, könnten sie der syrischen Bevölkerung zugutekommen.

Wie der Bundesrat am Freitagabend mitteilt, hat er an seiner Sitzung vom 7. März die Sperrung weiterer Vermögenswerte des ehemaligen syrischen Präsidenten Bashar al-Assad und seines Umfelds beschlossen. Er wolle damit sicherstellen, dass, unabhängig von den Entwicklungen im Sanktionsbereich, keine Gelder der ehemaligen Assad-Regierung aus der Schweiz abfliessen können.

Die Massnahmen richten sich gegen Personen, die unter den autokratischen Regimen von Bashar al-Assad und seinem Vater Hafiz al-Assad eine öffentlichen Funktion ausführten oder die aus familiären, persönlichen oder geschäftlichen Gründen dieser Regierung nahestanden.

Mögliche Auszahlung an syrische Bevölkerung

«Der Bundesrat ergreift somit alle notwendigen Massnahmen, um die Gefahr eines Abflusses von Assad-Geldern aus der Schweiz zu verhindern, bevor diese einer gerichtlichen Kontrolle über ihre Rechtmässigkeit unterzogen werden», heisst es in einer Stellungnahme. Sollte sich herausstellen, dass die Gelder tatsächlich illegaler Herkunft sind, sollen sie zugunsten der syrischen Bevölkerung zurückerstattet werden.

Die Schweiz übernahm bereits am 18. Mai 2011 die EU-Sanktionen gegen Syrien wegen der Gewalt gegen Zivilisten. Dazu gehörten Vermögenssperren, die in der Schweiz etwa 99 Millionen Franken betreffen, wovon rund zwei Drittel auf die frühere Assad-Regierung und ihr Umfeld entfallen. Jetzt folgen weitere Sperrungen.

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