Journalismus

Publiziert

1. KapitelJournalismus

Im ersten Teil der Publizistischen Leitlinien geht es um den Journalismus. Erfahre hier, wie die Redaktion organisiert ist und wie sie arbeitet.

20 Minuten deckt als einziges privates Medium der Schweiz mit eigenen Redaktionen acht Regionen (Zürich, Bern, Basel, Luzern, St. Gallen, Genf, Lausanne, Tessin) ab.
Auf 20 Minuten finden die Userinnen und User auch Geschichten, die sie überraschen, inspirieren, zum Träumen und zum Lachen bringen oder ihr Leben einfacher machen.
Als Pendlerzeitung revolutionierte 20 Minuten vor rund 25 Jahren den Schweizer Medienmarkt.
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20 Minuten deckt als einziges privates Medium der Schweiz mit eigenen Redaktionen acht Regionen (Zürich, Bern, Basel, Luzern, St. Gallen, Genf, Lausanne, Tessin) ab.

20min/Michael Scherrer

1.1 Mission

News aus der Schweiz und der Welt, Unterhaltung und Inspiration: 20 Minuten erzählt Geschichten, die für Gesprächsstoff sorgen – auf dem Pausenplatz, auf dem Heimweg, im Zug oder beim Feierabendbier. Als nationales Pendlermedium tun wir das in drei Landessprachen. Unsere Sprache ist einfach und verständlich. Unser Journalismus ist kompakt, verlässlich, verantwortungsvoll und frei von Ideologie. Wir sind kostenlos, für alle da und überall verfügbar. Wir sind die Zeit unserer Nutzerinnen und Nutzer wert.

1.2 Publizistik

20 Minuten berichtet als schnellstes Medium der Schweiz über lokale, nationale und internationale News und begleitet die Entwicklungen in Echtzeit.

Insbesondere bei lokalen und nationalen Ereignissen, punktuell aber auch bei internationalen Geschehnissen, sind die Reporterinnen und Reporter sofort vor Ort und verifizieren die Fakten. 20 Minuten liefert, wann immer möglich, Informationen aus erster Hand.

20 Minuten deckt als einziges privates Medium der Schweiz mit eigenen Lokalredaktionen acht Regionen (Zürich, Bern, Basel, Luzern, St. Gallen, Genf, Lausanne, Tessin) ab und stellt somit die regionale Berichterstattung sicher.

20 Minuten gibt Antworten auf die drängendsten Fragen der Gesellschaft mit Aktualitätsbezug: einfach, kompakt, strukturiert. 20 Minuten befähigt somit die breite Gesellschaft, an Diskussionen teilzunehmen, sodass sich diese nicht aus Unwissenheit aus dem Diskurs zurückzieht.

20 Minuten publiziert regelmässig investigative (Video-)Reportagen mit einem aufklärerischen Charakter.

Auf 20 Minuten finden die Userinnen und User Geschichten, die sie überraschen, inspirieren, zum Träumen und zum Lachen bringen oder ihr Leben einfacher machen.

1.3 Redaktionsstruktur

Rund 200 Mitarbeitende sorgen schweizweit für den typischen 20-Minuten-Storymix. Zu den Ressorts der Deutschschweizer Redaktion zählen Newsdesk, News und Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Service, Wissen und Digital, Sport, People, Entertainment, Lifestyle, Community, Zürich, Bern, Basel, Luzern, St. Gallen, Videoproduktion und Video-Reportagen sowie die Teams Social Media, Visual, Produktion/Layout, Video-Technik und Tagesleitung.

Blattkritiken und die Redaktionssitzungen finden in der Arena im 20-Minuten-Newsroom statt.

Blattkritiken und die Redaktionssitzungen finden in der Arena im 20-Minuten-Newsroom statt.

20min.ch/Michael Scherrer

Die Ressorts sind crossfunktional organisiert. Das heisst, dass die Inhalte aus einem Guss als Text, Video oder Grafik für Online, Print und Social Media aufbereitet und verbreitet werden. Die Fachgremien Video, Visual und Social Media stellen die Qualität und die Weiterentwicklung der einzelnen Bereiche sicher. In unserem Impressum sind alle festen Mitarbeitenden der Redaktion inklusive Kurzbiografie aufgeführt.

1.4 Unabhängigkeit und Ideologiefreiheit

Der Journalismus von 20 Minuten ist frei von Ideologie. Wir trennen Fakten und Meinungen und vermeiden implizite Wertungen in der Wortwahl. Wir belehren das Publikum nicht und schreiben keine Meinungsartikel zu politischen Themen. Die Redaktion von 20 Minuten betreibt unabhängigen Journalismus, der der Wahrheitssuche verpflichtet ist. Sie macht transparent, was bekannt ist und was nicht. Sie recherchiert unvoreingenommen und nimmt eine professionelle Distanz zum Thema ein. Sie bildet die Pluralität der Meinungen ab, solange sich diese im Rahmen des Rechtsstaates bewegen, deklariert die Positionen von Minderheiten oder Aussenseitern als solche und ermuntert die Leserschaft zur Reflexion, Debatte und Meinungsbildung.

In der Berichterstattung über politische Themen richten wir ein besonderes Augenmerk auf eine neutrale Werthaltung: Wir sind keinem politischen Programm, keiner Partei, keiner Lobby-Organisation und keiner Behördenstelle verpflichtet. Unsere Journalistinnen und Journalisten nehmen keine politischen Tätigkeiten wahr.

Ideologiefreiheit ist für uns mehr als ein schöner Vorsatz. Das Forschungszentrum Öffentlichkeit und Gesellschaft der Universität Zürich (fög) attestiert 20 Minuten in einer Untersuchung, über Abstimmungen in der Schweiz besonders ausgewogen zu berichten.

Der Newsroom von 20 Minuten in Zürich: Ausgewogenheit ist Programm.

Der Newsroom von 20 Minuten in Zürich: Ausgewogenheit ist Programm.

20min/Michael Scherrer

1.5 Prinzipien der Recherche

Wir lassen uns bei unserem Handeln und unserer Berichterstattung vom Prinzip der Fairness leiten. Wir recherchieren kritisch und hartnäckig. Wir halten uns an die anerkannten Regeln des journalistischen Handwerks.

1.5.1 Wahrheitssuche, Umgang mit Quellen, Anhörungspflicht

Faktentreue ist unser oberstes Gebot. Informationen sind vor der Publikation auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen. Quellen sind grundsätzlich auf ihre Glaubwürdigkeit zu prüfen und zu benennen. Ist die Informationslage unklar oder lassen sich Informationen noch nicht offiziell bestätigen, machen wir das transparent. Dies gilt auch in Breaking-News-Situationen. Wenn wir Informationen aus anderen Medien übernehmen oder zitieren, machen wir dies kenntlich.

Wir informieren uns in der Recherche über die verschiedenen Standpunkte von Beteiligten. Werden Vorwürfe erhoben, setzen wir alles daran, dass Betroffene die Möglichkeit erhalten, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Schlagen Betroffene eine Stellungnahme aus, machen wir das transparent. Ausnahmen von der Anhörungspflicht sind möglich, beispielsweise, wenn dies durch ein überwiegendes öffentliches Interesse gerechtfertigt ist, schon früher eine Stellungnahme abgegeben wurde oder ein rechtskräftiges Gerichtsurteil vorliegt.

Unsere Journalistinnen und Journalisten geben sich bei der Recherche als solche aus und verschleiern ihre Identität in der Regel nicht. Verdeckte Recherchen sind unter bestimmten Voraussetzungen und in Absprache mit der Chefredaktion jedoch zulässig.

1.5.2 Identifizierende Berichterstattung und Unschuldsvermutung

Wir respektieren das Recht auf Schutz der Privatsphäre. Im privaten Raum machen wir in aller Regel ohne Einwilligung der Betroffenen keine Film- oder Fotoaufnahmen.

Wir wägen immer im Einzelfall ab, inwiefern eine Namensnennung oder identifizierende Berichterstattung angezeigt ist. Dabei gilt es, zwischen dem Recht der Öffentlichkeit auf Information und dem Anrecht der Betroffenen auf den Schutz der Privatsphäre abzuwägen. Besondere Zurückhaltung üben wir, wenn Kinder betroffen sind. Wir vermeiden Vorverurteilungen und tragen – insbesondere bei der Gerichtsberichterstattung – der Unschuldsvermutung Rechnung. Im gleichen Masse respektieren wir das Recht auf Vergessen.

1.5.3 Umgang mit Bildern und Videos

Bilder von Unglücken, Katastrophen und Verbrechen müssen die Menschenwürde und Persönlichkeitsrechte achten und gegebenenfalls mit einer Triggerwarnung versehen werden. Im Umgang mit Nacktheit achten wir auf den Jugendschutz.

20 Minuten zeigt im Grundsatz keine verstörende Gewalt oder Tote. Handelt es sich um ein einmaliges Dokument der Zeitgeschichte oder dient die Publikation der Aufnahme der Aufklärung des Publikums, kann im Einzelfall vom Grundsatz abgewichen werden.

1.5.4 Unbestechlichkeit

Unsere Journalistinnen und Journalisten sind unbestechlich. Einladungen und Geschenke dürfen nur dann angenommen werden, wenn sie das übliche Mass nicht übersteigen. Bei Pressereisen deklarieren wir im Reisebericht, wenn dieser durch einen Partner ermöglicht wurde. Haben Mitarbeitende einen Interessenkonflikt, müssen sie in den Ausstand treten.

1.6 Quellenschutz

Wer uns Informationen anvertraut, kann auf Vertraulichkeit zählen. Wir berufen uns auf das Redaktionsgeheimnis sowie auf den Quellenschutz für Medienschaffende (Art. 172 StPO). Letztere haben – von wenigen Ausnahmen wie Kapitalverbrechen abgesehen – das Recht, das Zeugnis über Inhalt und Quellen zu verweigern. Wir tun dies, um unsere Quellen zu schützen.

1.7 Fehlerkultur

20 Minuten pflegt eine offene Fehlerkultur. Trotz institutionalisiertem Mehraugenprinzip: Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler, manchmal auch inhaltlicher Natur, was uns selbst am meisten ärgert. Ist dies der Fall, korrigieren wir die Fehler umgehend und machen die Korrektur im Artikel oder in Form eines Korrigendums transparent.

Beschwerden über Artikel sind direkt an die/den jeweilige/-n Autor/-in oder die Redaktion (redaktion@20minuten.ch) zu richten. In Streitfällen kann die Ombudsstelle der TX Group oder der Schweizerische Presserat angerufen werden. 20 Minuten veröffentlicht die Stellungnahmen des Presserates, wenn sie die eigene Publizistik betreffen.

1.8 Umgang mit künstlicher Intelligenz

20 Minuten nutzt schon seit mehreren Jahren künstliche Intelligenz (KI) in verschiedenen Bereichen wie Übersetzung oder Inhaltsempfehlung als Hilfsmittel. Wir sehen den technologischen Fortschritt als Chance, solange er in Einklang mit unseren ethischen und journalistischen Grundsätzen steht.

Unser höchstes Gut ist das Vertrauen unserer Leserschaft. Wenn die Redaktion generative KI unterstützend für Texte verwendet, beispielsweise für Zusammenfassungen, gelten die gleichen journalistischen Standards wie bei von Menschen geschriebenen Texten. Das heisst, dass die Redaktion das Resultat konsequent kontrolliert und es nötigenfalls korrigiert. Wird generative KI ohne menschlichen Kontrollprozess verwendet, um automatisiert journalistische Inhalte zu erstellen, muss der Einsatz von KI deklariert werden. Dabei übernehmen wir die Qualitätssicherung und publizistische Verantwortung.

Wir publizieren keine fotorealistischen Bilder, die von einer KI erzeugt wurden. Eine Ausnahme bildet lediglich die Illustration von Beiträgen zum Thema KI. Illustrationen dürfen mithilfe einer KI geschaffen werden. Bei deren Veröffentlichung muss die dafür verwendete KI deklariert werden.

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