«Porno-Broschüre» kommt vors  Bundesverwaltungsgericht 

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Schweiz«Porno-Broschüre» kommt jetzt vors  Bundesverwaltungsgericht

Der Verein Schutzinitiative verlangt Transparenz über die Verwendung von Steuergeldern für die Aufklärungsbroschüre «Hey You». Weil das BAG ein entsprechendes Gesuch ablehnte, zieht der Verein vors Bundesverwaltungsgericht.

Die Broschüre des BAG hat im Sommer für Aufsehen gesorgt.

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Darum gehts

  • Der Verein Schutzinitiative verlangt Transparenz über die Verwendung von Steuergeldern für die umstrittene Aufklärungs-Broschüre «Hey You».

  • Das Bundesamt für Gesundheit hatte ein entsprechendes Gesuch Ende Dezember abgelehnt.

  • Nun zieht der Verein weiter vor das Bundesverwaltungsgericht.

Der Verein Schutzinitiative forderte in einem Gesuch, dass das BAG eine anfechtbare Verfügung erstellt, um gegen eine «Zweckentfremdung von Steuergeldern» vorgehen zu können. Konkret geht es dabei um die Porno-Broschüre «Hey You», die im letzten Sommer für Aufsehen gesorgt hat.

Am 22. Dezember 2022 hatte das Bundesamt für Gesundheit das Gesuch abgelehnt. Der Verein hat deshalb am Freitag angekündigt, eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzureichen. Der Verein fordert in seiner Beschwerde, dass das Gericht den Entscheid auf Nichteintreten des Bundes aufhebt und dem Verein die verlangten Finanzhilfeverfügungen zugestellt werden. 

«Broschüre fordert Kinder ab zwölf Jahren zu sexuellen Handlungen auf»

«Die Herausgeberin von ‹Hey You›, die Stiftung Sexuelle Gesundheit Schweiz, profitiert jährlich von bis zu einer Million Franken an staatlichen Subventionen. Sie stammen aus dem Topf des Nationalen Präventionsprogramms HIV und anderer sexuell übertragbarer Krankheiten (NPHS)», schreibt der Verein Schutzinitiative in seiner Medienmitteilung. Es bestehe der begründete Verdacht, dass diese Steuergelder für «die Frühsexualisierung von Kindern zweckentfremdet» worden seien. Denn die Porno-Broschüre richte sich ausdrücklich an Kinder ab zwölf Jahren und fordere sie zu sexuellen Handlungen auf.

Das Bundesamt für Gesundheit verletze das rechtliche Gehör «eklatant», indem es nicht auf das Gesuch eingehe. Der Verein wirft dem BAG weiter vor, dass es in «herablassender und oberflächlicher Weise» unterlassen habe, sich mit den «juristisch fundierten Argumenten» des Vereins Schutzinitiative in rechtsgenügender Weise auseinanderzusetzen. Der Entscheid des BAG ziele offensichtlich darauf ab, die Vorgänge rund um die Porno-Broschüre «Hey You» im Dunkeln zu lassen.

Im Sommer 2022 machte eine Aufklärungsbroschüre des Bundes Schlagzeilen.
Sie erklärt Kindern ab zwölf Jahren unter anderem Selbstbefriedigung, Transsexualität und Sexspielzeuge.
Der Verein Schutzinitiative erstattete Strafanzeige gegen die Verantwortlichen für die Broschüre.
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Im Sommer 2022 machte eine Aufklärungsbroschüre des Bundes Schlagzeilen.

20min/Matthias Spicher

Was geschehen war

Im Sommer hatte der Verein Schutzinitiative Strafanzeige gegen die Herausgeber und die Redaktorinnen der vom Bund finanzierten Broschüre «Hey You» eingereicht. Der Verein klagt die Verantwortlichen wegen «sexuellen Handlungen mit Kindern» an. Der Artikel 187 des Strafgesetzbuches, gegen den sie verstossen haben sollen, soll sicherstellen, dass Kinder unter 16 Jahren vor verfrühten sexuellen Erfahrungen geschützt werden. Strafbar seien nicht nur sexuelle Handlungen mit Minderjährigen, sondern auch, diese zu sexuellen Handlungen zu verleiten. So gebe es gezielte Handlungsanweisungen zum Beispiel zum Umgang mit Lecktüchern: «Ein Tipp: Verwende Gleitmittel, um das Tuch zu befeuchten oder zu befestigen.» Zudem empfehle die Broschüre weitere Informationsquellen, «wo das ‹Rimming›, das sogenannte Afterlecken, oder Bondage-Kurse propagiert werden». Das geht laut dem Verein über ein gesundes Mass an erlaubter Sexualaufklärung hinaus und müsse strafrechtlich geahndet werden.

«Verschleuderung von Steuergeld»

Zusätzlich ging er verwaltungsrechtlich gegen das Bundesamt für Gesundheit vor. «Die Verschleuderung von Steuergeld für Aktivitäten, welche die psychisch-emotionale und sexuelle Entwicklung unserer Kinder schädigen können, muss gestoppt werden», teilte der Verein damals mit.

Es könne nicht sein, dass die Eltern und die übrigen Steuerzahlenden durch die Finanzierung dieser «Porno-Broschüre» auch noch dafür bezahlen müssen, dass ihre Kinder «auf unerlaubte und strafbare Weise zu sexuellen Handlungen verleitet» würden, die ihre gesunde Entwicklung beeinträchtigen könne, so der Verein Schutzinitiative.

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