BundesanwaltschaftRazzia in zwei Kantonen – vier Terror-Verdächtige festgenommen
Im Auftrag der Bundesanwaltschaft (BA) haben fedpol und die Kantonspolizeien am Donnerstag in den Kantonen Waadt und Neuenburg sieben Hausdurchsuchungen durchgeführt und vier Personen festgenommen.
Darum gehts
In den Kantonen Waadt und Neuenburg wurden vier syrische Staatsangehörige festgenommen.
Ihnen werden Unterstützungshandlungen zugunsten einer terroristischen Gruppierung vorgeworfen.
Die Bundesanwaltschaft werde wieder informieren, sobald der Verfahrensstand dies zulasse.
Den festgenommenen Personen werden verschiedene Unterstützungshandlungen zugunsten einer terroristischen Gruppierung vorgeworfen. Die Bundesanwaltschaft (BA) führe in diesem Zusammenhang drei Strafverfahren gegen insgesamt vier beschuldigte Personen im Alter von 28, 49, 53 und 57 Jahren.
Bei allen Beschuldigten handelt es sich um syrische Staatsbürger. Zwei von ihnen sind im Kanton Waadt wohnhaft, zwei befanden sich bis zu ihrer Festnahme heute in Asylunterkünften im Kanton Waadt und Neuenburg. Die Verfahren wurden zwischen Januar 2022 und September 2022 eröffnet.
Schweiz steht im Austausch mit anderen Ländern
Alle drei Strafverfahren werden geführt wegen des Verdachts der Unterstützung bzw. Beteiligung an einer kriminellen Organisation (Art. 260ter StGB) und des Verstosses gegen Art. 2 des Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierungen al-Qaida und Islamischer Staat sowie verwandter Organisationen.
Den beschuldigten Personen werden verschiedene Unterstützungshandlungen zugunsten einer terroristischen Gruppierung vorgeworfen. Die durch die Beschuldigten mutmasslich unterstützte terroristische Gruppierung sei dem damaligen syrischen al-Qaida-Ableger Jabhat Al-Nusra zuzuordnen. Im Rahmen der Strafverfahren stehe die BA via internationale Rechtshilfe auch im Austausch mit mehreren anderen Ländern.
Die vier Verdächtigen werden einvernommen
Die vier festgenommenen Personen werden der BA zugeführt und einvernommen. Danach werde die BA über ein allfälliges Gesuch an das zuständige Zwangsmassnahmengericht in Bezug auf Untersuchungshaft entscheiden.
Aufgrund des Verfahrensstadiums würden zurzeit keine weiteren Angaben zu den Vorwürfen gegen die beschuldigten Personen gemacht werden, schreibt die Bundesanwaltschaft. Die BA werde wieder informieren, sobald der Verfahrensstand dies zulasse. Die BA hält fest, dass die Unschuldsvermutung für alle beschuldigten Personen gilt.
Terrororganisation
Die vom UNO-Sicherheitsrat als Terrororganisation eingestufte Gruppierung nennt sich aktuell Jabhat Fath as-Sham (Front für die Eroberung der Levante), wie SRF berichtet. Sie entstand 2017 aus einem Zusammenschluss von mehreren kleineren islamistischen Gruppierungen. Ihre Anhänger kämpften bereits im syrischen Bürgerkrieg gegen das Regime von Machthaber Baschar al-Assad oder gegen die Kurden und die Freie Syrische Armee.
Bereits im vergangenen Jahr wurde die Bundesanwaltschaft gegen einen Unterstützer der Al-Nusra-Front aktiv. Einem türkisch-schweizerischen Doppelbürger wurde der Schweizer Pass entzogen, da er für die Organisation Propaganda betrieben hatte und zwei Männern bei einer Syrien-Reise unterstützt hatte. Er bekam eine Freiheitsstrafe von 2,5 Jahren.
Auch in den Jahren 2017 und 2018 kam es zu Verfahren. Dabei ging es um die Verbreitung von Propaganda für Jabhat Al-Nusra, schreibt SRF. Unter anderem betraf es drei Vorstandsmitglieder des Islamischen Zentralrats Schweiz IZRS.
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