Kontrollschild-Auktion: Rekord knapp verpasst – «ZH 100» für 226’000 Franken verkauft

Aktualisiert

Kontrollschild-AuktionRekord knapp verpasst – «ZH 100» für 226’000 Franken verkauft

Es ist das zweitteuerste Schweizer Autokennzeichen aller Zeiten: Am Mittwoch bot eine Person 226’000 Franken für das Zürcher Autokennzeichen «ZH 100».

Die Kontrollschildnummer «ZH 100» war User mistermh 226’000 Franken wert.
Schweizweiter Spitzenreiter ist damit weiterhin «ZG 10». Dafür wurden 233’000 Franken bezahlt. 
Das Nummernschild «ZH 888» ging im vergangenen Juni für 194’000 Franken weg.
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Die Kontrollschildnummer «ZH 100» war User mistermh 226’000 Franken wert.

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Darum gehts

User mistermh bietet 226’000 Franken für die Nummer «ZH 100»: Damit wurde zum Schluss der Auktion für die Kontrollschild-Nummer «ZH 100» der bisherige Rekord von 2018 – 233’000 Franken für «ZG 10» – nicht geknackt. Zu Beginn der Auktion schossen die Gebote noch in die Höhe: Bereits nach zwei Stunden und 20 Minuten wurden bereits über 100’000 Franken geboten. Und das, obwohl Privaten im Kanton Zürich der Direktverkauf von Autonummern verboten und somit ein Wiederkauf nicht möglich ist. 

Weshalb gewisse Autofahrerinnen und Autofahrer für ein Kontrollschild so viel Geld ausgeben, ist für viele unverständlich. Für den Geschäftsinhaber der Sportwagenvermietungsfirma «SC Sportscars» war der Fall jedoch klar: «Für mich ist die ‹ZH 100›-Nummer kein zum Fenster rausgeschmissenes Geld, sondern ein Statussymbol und gute Werbung für die Firma», sagte L.S. (28) noch am Mittwochnachmittag.

Strassenverkehrsamt passt AGBs an

Am Freitagabend schien zunächst festzustehen, dass das Nummernschild das teuerste der Schweiz wird. Das Höchstgebot lag da bei 380’800 Franken. Und der Bieterkampf war immer noch in vollem Gange. Einige der Bietenden hatten den eingegebenen Betrag allerdings gar nicht auf ihrem Konto. Das Zürcher Strassenverkehrsamt setzte daher die Auktion aus und überprüfte die Bonität der Userinnen und User. Schliesslich wurden mehrere Personen gesperrt, weil sie nicht beweisen konnten, dass sie die gebotenen Summen zahlen konnten.

Erst vor wenigen Tagen hat das Strassenverkehrsamt Zürich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) angepasst: So behält es sich vor, die Identität der registrierten Personen zu überprüfen. Zudem kann es von den registrierten Personen Kreditkartendaten, einen anderen Bonitätsnachweis oder die vorgängige Zahlung eines Depots verlangen. Personen, die ein ersteigertes Kontrollschild nicht beziehen oder falsche Angaben gemacht haben, können von laufenden und von künftigen Auktionen ausgeschlossen werden.

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