Bundesamt für VerkehrBund will Praxisänderung wegen Ticketärger bei SBB und Co.
Wer sein elektronisches Zugbillett auch nur eine Sekunde zu spät löst, muss einen Zuschlag bezahlen. Geht es nach dem BAV, soll sich dies ändern.
Darum gehts
Wer ein Bahn-Ticket löst und dieses auch nur eine Sekunde nach Abfahrt des Zuges gültig wird, muss einen Zuschlag bezahlen – auch wenn das Handynetz schuld ist.
Diese Regelung stösst bei vielen Passagieren und beim Konsumentenschutz auf Unverständnis.
Jetzt will das Bundesamt für Verkehr intervenieren.
Löst du ein Ticket auf der SBB-App Swiss Pass, ist dieses erst dann gültig, wenn der Kauf bestätigt ist. So kann es vorkommen, dass der Zug abfährt, bevor der Vorgang abgeschlossen ist. Das führt bei einer Kontrolle dazu, dass ein Zuschlag erhoben wird. Denn das Ticket ist gemäss den Tarifbestimmungen T600 von Alliance Swiss Pass erst dann gültig, wenn der Kaufvorgang vom System bestätigt wird.
Zwar zeigten die Zugbegleiter in der Regel Verständnis – die Verzögerung kann schliesslich auch auf ein Funkloch oder ein älteres Handy-Modell zurückzuführen sein –, sie haben aber gemäss Reglement keinen Spielraum und müssen die 90-Franken-Busse einkassieren. An diese Praxis halten sich die meisten öffentlichen Verkehrsunternehmen.
Schreiben an Alliance Swiss Pass
Aber: Das Bundesamt für Verkehr (BAV) ist nicht einverstanden mit dem Vorgehen, da es nicht mit dem Personenbeförderungsgesetz vereinbar sei. «Falls die Bestätigung auf dem Smartphone wegen einer Verzögerung kurz nach der Abfahrt erfolgt, darf dieser Person daraus kein Nachteil entstehen», sagt Marcel Hepp, seines Zeichens stellvertretender Leiter der Sektion Recht im Bundesamt für Verkehr, zum «Tages-Anzeiger». Unter gewissen Umständen ist die Ticketauslösung sogar kurz nach der Abfahrt noch erlaubt. Man dürfe jedoch das Transportmittel nicht besteigen, wenn der Billettkauf durch schlechten Empfang gänzlich verhindert werde.
Musstest du im ÖV auch schon Zuschlag zahlen?
Das Bundesamt für Verkehr will sich demnächst mit einem Brief an Alliance Swiss Pass wenden, um die heutige Praxis zu thematisieren. Jedoch handelt es sich um ein informelles Schreiben, wie der Tagi weiter berichtet. Dies, weil das BAV seine Aufsichtsfunktion nur «direkt gegenüber Transportunternehmen wie der SBB wahrnimmt – und nicht gegenüber Alliance Swiss Pass».
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