Fall Fabienne W.«Kein relevantes Fehlverhalten» der Polizei festgestellt
Im Fall der Prügelattacke von vier Männern gegen eine Frau ist der Schaffhauser Polizei entgegen der Darstellung der «Rundschau» kein relevantes Fehlverhalten vorzuwerfen, teilt der Kanton mit.
Darum gehts
Im Dezember 2021 soll Fabienne W. in einer Wohnung verprügelt und vergewaltigt worden sein.
Nach einem «Rundschau»-Beitrag kam Kritik am Ermittlungsverhalten der Behörden auf.
Ein externes Gutachten entlastet die Schaffhauser Polizei nun, lediglich in einem Punkt stellte es einen Mangel fest.
Im Fall der Prügelattacke von vier Männern gegen eine Frau ist der Schaffhauser Polizei entgegen der Darstellung der «Rundschau» kein relevantes Fehlverhalten vorzuwerfen. «Das Gutachten von Prof. em. Dr. Andreas Donatsch kommt zum Schluss, dass die Schaffhauser Polizei vielmehr sehr schnell und professionell ihre Arbeit aufgenommen und das Opfer ernst genommen hat», heisst es in einer Mitteilung vom Freitag.
«Den Vorwurf, dass Tatbeteiligte bevorzugt behandelt worden seien, entkräftet das Gutachten. Einzig bei einer Hausdurchsuchung über ein Jahr nach dem Vorfall zur Sicherstellung von Mobiltelefonen sind zwei für den Fall wenig bedeutsame Mängel festgestellt worden.»
Was das Gutachten festhält
In der Medienmitteilung wird geschildert, was im 36 Seiten umfassenden Gutachten vom 7. August 2024 steht. Unter anderem wird festgehalten, «dass die Schaffhauser Polizei am 29. Dezember 2021 sehr schnell und professionell» vorgegangen sei. «Sie hatte binnen kurzer Zeit insbesondere das Opfer ins Spital gebracht, das Zürcher Institut für Rechtsmedizin eingeschaltet, die Spuren sichergestellt, die Staatsanwaltschaft orientiert, den unmittelbaren Tatverdächtigen vorläufig festgenommen und weitere Beteiligte einvernommen.»
Einziger Mangel bei Sicherstellung
«Einzig der Auftrag der Staatsanwaltschaft vom 13. Februar 2023 zur Sicherstellung des Mobiltelefons eines Tatbeteiligten ist nicht ausreichend rasch und nicht umfassend ausgeführt worden», heisst es darin. «Die Schaffhauser Polizei hätte klären müssen, ob der Beschuldigte mehrere Mobiltelefone besitzt.»
«Zu beachten ist jedoch, dass der Beschuldigte seit seiner Einvernahme am 10. Mai 2022 knapp ein Jahr Zeit gehabt hätte, Daten zu vernichten, wenn er dies gewollt hätte. Aus den Akten ergeben sich im Übrigen keine Hinweise, dass er über zusätzliche Mobiltelefone verfügte.»
Das war passiert
Am 22. Mai 2024 zeigte das Schweizer Fernsehen in seiner Sendung «Rundschau» Videoaufnahmen einer Gewalttat von vier Männern gegen eine Frau in einer Wohnung in Schaffhausen. «Diese Bilder waren und sind verstörend. Gewalt ist nicht zu tolerieren und konsequent zu ahnden», heisst es in der Mitteilung.
In der Berichterstattung wurde die korrekte Aufklärung der Prügelattacke in Frage gestellt. Da gegenüber dem Vorgehen und dem Verhalten der Schaffhauser Polizei in der Öffentlichkeit Misstrauen entstanden war, liess die zuständige Regierungsrätin Dr. Cornelia Stamm Hurter die Vorwürfe unabhängig extern untersuchen und beauftragte mit der Untersuchung Prof. em. Dr. Andreas Donatsch, Zürich, einen ausgewiesenen Fachmann im Bereich des Schweizer Polizei- und Strafprozessrechts.
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