Trotz SanktionenSchweizer Firma geschäftet dank Schlupfloch weiter mit Russen-Gold
Im vergangenen August hat die Schweiz im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg die Sanktionen der EU übernommen. Ein Fall zeigt nun exemplarisch, wie Firmen diese umgehen.
Darum gehts
Die Schweiz hat im vergangenen August die EU-Sanktionen gegen Russland übernommen.
Gemäss diesen ist der Handel mit russischem Gold verboten.
Im Schweizer Gesetz gibt es dafür allerdings ein Schlupfloch, wie dieser Fall zeigt.
Handeln Schweizer Firmen trotz Sanktionen mit russischem Gold? Aktuelle Recherchen der Finanzzeitung «Financial Times» werfen genau diese Fragen auf. Eine Tochtergesellschaft der Schweizer Open Mineral AG mit Sitz in Abu Dhabi soll russisches Gold im Wert von 44 Millionen US-Dollar in die Vereinigten Arabischen Emirate importiert haben.
Seit vergangenem August hat die Schweiz allerdings die EU-Sanktionen übernommen. Diese schreiben vor, dass der direkte und indirekte Import, Kauf oder Transfer von russischem Gold verboten werden. Laut dem Bericht hat die Tochtergesellschaft von Open Mineral trotz der Sanktionen zwischen August und Januar insgesamt sechs Lieferungen Gold in die Emirate transportiert. Die Schweizer Firma bestätigt die Transfers auf Anfrage der britischen Zeitung.
Schlupfloch in Schweizer Gesetz
Konsequenzen wird dieser Fall für die Firma aber kaum haben, denn nach geltendem Schweizer Recht richten sich Sanktionsbestimmungen grundsätzlich an natürliche und juristische Personen in der Schweiz. «Rechtlich unabhängige Tochtergesellschaften im Ausland sind nicht an diese Verordnungen gebunden», wie das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) auf Anfrage von SRF schreibt.
Welche Gegebenheiten genau erfüllt sein müssen, damit eine Tochtergesellschaft als unabhängig gilt, beantwortete das Seco auf Anfrage nicht. «Jeder Fall wird aufgrund der Komplexität individuell geprüft.»
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