St. GallenNach dem Badespass wartete die 100-Franken-Busse auf 35-Jährige
Eine 35-jährige Mutter erlebte einen Schock nach einem Besuch der Badi Rotmonten in St. Gallen. Trotz bezahlter Park-Tageskarte hat sie eine Busse kassiert – da sie ein Fahrverbot missachtet hatte.
Darum gehts
Eine Leserin wollte ins Freibad Rotmonten in St. Gallen.
Wegen des schönen Wetters fand sie aber keinen Parkplatz, weshalb sie das Auto in einer blauen Zone stehen liess, und kaufte eine Tagesbewilligung.
Als die 35-Jährige zurückkommt, klemmt aber eine Busse von 100 Franken unter dem Scheibenwischer.
Denn: Sie hatte ein Fahrverbotsschild nicht gesehen.
Am Dienstag ging eine News-Scout (35) wegen des schönen Wetters mit ihren Kindern in die Badi Rotmonten in St. Gallen. «Als wir dort ankamen, musste ich zuerst eine halbe Stunde nach einem Parkplatz suchen, da die Badi-Parkplätze schon alle besetzt waren», sagt die kaufmännische Angestellte zu 20 Minuten.
Sie habe bei der Kirche neben dem Eingang der Badi eine Tafel gesehen, dass das Parkieren dort nicht für Gäste des Freibads gestattet sei, weshalb sie eine andere Parkmöglichkeit suchte. Die einzige freie Option sei in einer blaue Zone in der Glärnischstrasse gewesen, weshalb die 35-Jährige bei der Stadtpolizei St. Gallen anrief, um eine Tagesbewilligung zu erhalten. «Sie rieten mir, die Parkingpay-App herunterzuladen und die sogenannte EBZ-Tagesbewilligung zu kaufen, was ich auch gemacht habe», so die Frau. EBZ steht für erweiterte blaue Zone.

Auf dem Schwimmbad-Parkplatz bei der Badi Rotmonten haben nur etwa 40 Autos Platz.
20min/sbi«Eine absolute Frechheit und Abzocke»
Anschliessend habe sie nochmals angerufen, um zu fragen, ob alles in Ordnung sei. Die Polizei habe ihr bestätigt, dass die Zahlung erfolgte und somit erledigt sei. «Ich wusste, dass die Polizei genau an so Tagen Bussen verteilen wird, darum stand ich eine Stunde in der Hitze vor meinem Auto. Meine Kinder habe ich zuerst allein in die Badi geschickt», sagt die 35-Jährige. Als ihr die Polizei erneut versicherte, dass alles in Ordnung sei, sei auch sie gegangen.
Doch als die Mutter und ihre Kinder dann etwa vier Stunden später aus der Badi kamen, wartete der Schock: Ihr wurde eine Busse von 100 Franken ausgestellt. «Das ist eine absolute Frechheit und Abzocke. Nach all den Telefonaten mit der zuständigen Stelle bei der Polizei hätten sie mich warnen sollen, dass das Parkieren dort verboten ist», ärgert sich die Frau. Bei der betreffenden Strasse habe sie kein weiteres Verbotsschild gesehen, sagt die 35-Jährige.
Schlecht erkennbares Fahrverbot
Ein Augenschein vor Ort zeigt: Vor der Einfahrt in die Waldgutstrasse steht eine grosse orangefarbene Tafel, dass es im Gebiet keine Parkplätze für Badegäste gibt. Wer die Strasse trotzdem entlangfährt, landet bei der St.-Peter-und-Paul-Kirche vis-à-vis vom Eingang zur Badi. Die Parkplätze vor der Kirche sind privat und nur für Besuchende der Kirche und des Pfarreiheims gedacht, was auch auf einem Schild festgehalten ist.
Neben dem Parkverbotsschild hängt weiter oben ein weiteres Schild, welches ein Fahrverbot signalisiert. Nur Anwohnerinnen und Anwohnern und Zubringerdiensten ist es gestattet, weiterzufahren. Von der Strasse aus ist die Tafel jedoch eher schlecht zu erkennen, vor allem, wenn Autofahrende ihren Blick auf die Strasse richten.

Das Schild vom Trottoir aus fotografiert.
20min/sbiDas sagt die Stadtpolizei
Auch die Stadtpolizei St. Gallen macht auf das Fahrverbot in der Waldgutstrasse aufmerksam. «Dieses ist mit einer entsprechenden Tafel klar signalisiert», sagt Dionys Widmer, Mediensprecher der Stadtpolizei, auf Anfrage.
Aufgrund des Bussenbetrags dürfte die News-Scout laut der Polizei das Fahrverbot missachtet haben. «Wenn jemand ohne Bewilligung parkiert oder das Fahrzeug ausserhalb einer Markierung abstellt, ist dies eine Busse von 40 Franken», so Widmer weiter. Im Gebiet rund um die Badi gäbe es mit den erweiterten blauen Zone-Parkplätzen Parkmöglichkeiten. In der Glärnischstrasse, wo die Frau parkierte, sei die blaue Zone lediglich für Anwohner mit entsprechender Anwohnerbewilligung nutzbar.
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