RechtskommissionStänderat sagt Nein zu «Nur Ja heisst Ja»
Gleichzeitig will die Rechtskommission die Tatbestände des sexuellen Übergriffs und der Vergewaltigung abändern und neu den möglichen Schockzustand der Opfer berücksichtigen.
Darum gehts
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) will die Formulierungen in den Strafbeständen des sexuellen Übergriffs und der Vergewaltigung anpassen.
Neu soll mit dem Begriff des «Freezing» der mögliche Schockzustand der Opfer explizit erwähnt werden.
Gleichzeitig hält der Ständerat an der «Nein heisst Nein»-Lösung fest. Die SP bezeichnet dies als «verpasste Chance».
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) lehnt die «Nur Ja heisst Ja»-Lösung im Sexualstrafrecht weiterhin ab, wie sie am Freitagnachmittag mitteilte. Der Ständerat kritisiert an dem Vorstoss unter anderem, dass dieser nicht «mit den beweisrechtlichen Grundsätzen des Strafprozesses vereinbar» sei.
«Freezing» soll in Definition der Tatbestände aufgenommen werden
In anderen Belangen gibt es hingegen Bewegung: So hat sich die Kommission für eine Anpassung in den Formulierungen der Tatbestände des sexuellen Übergriffs und der Vergewaltigung ausgesprochen. Dabei gehe es insbesondere darum, das sogenannte «Freezing» ausdrücklich zu erwähnen. Dieses bezeichnet einen Schockzustand, der es dem Opfer verunmöglicht, sich gegen den sexuellen Übergriff zu wehren. So soll neu der Zusatz: «…oder zu diesem Zweck einen Schockzustand einer Person ausnützt» im Gesetzestext stehen.
Durch die Änderung soll es gelingen, mehr Fälle des sexuellen Übergriffs oder der Vergewaltigung zu erfassen. Ausserdem will sie «im Gesetz ausdrücklich die Möglichkeit der Anordnung von Lernprogrammen» bei Verstössen gegen das Sexualstrafrecht verankern. Damit solle «ein Element der Prävention» im Gesetz verankert werden.
Funiciello feiert «Erfolg für die feministische Bewegung»
Die SP reagierte am Freitag erfreut auf diese Ankündigung des Ständerats: «Dass die RK-S anders als der Nationalrat obligatorische Täter- und Täterinnenarbeit fordert, ist ein weiterer grosser Erfolg für die feministische Bewegung», sagt Tamara Funiciello, Nationalrätin und Co-Präsidentin der SP Frauen Schweiz. «Lernprogramme und Gewaltberatungen für Tatpersonen sexualisierter Gewalt – wie sie heute bereits bei häuslicher Gewalt möglich sind – können als konkrete Massnahmen das Ausmass an sexualisierter Gewalt in unserer Gesellschaft mindern.»
Dass sich der Ständerat weiter gegen die «Nur Ja heisst Ja»-Lösung ausspricht, bezeichnet Funiciello als «verpasste Chance». Sie fordert: «Der Ständerat muss in der Frühjahrsession dem Nationalrat folgen und diese Selbstverständlichkeit ins Gesetz schreiben.»
Sie kritisiert: Das heutige Strafrecht wie auch die «Nein heisst Nein»-Lösung gehen davon aus, dass der Körper so lange für andere zugänglich ist, bis sich Betroffene entweder aktiv dagegen wehren oder «Nein» sagen beziehungsweise signalisieren.
Ständerat lehnt Bestimmung zum «Cybermobbing» ab
Deutlich abgelehnt wurde von der Rechtskommission des Ständerats die vom Nationalrat neu eingefügte Bestimmung zum «Cybermobbing», ebenso wie die Streichung des ständerätlichen Vorschlags zur Bestrafung der sogenannten Rachepornographie. «Die Kommission bemängelt, dass der nationalrätliche Vorschlag zu einer erheblichen Ausweitung der Strafbarkeit führen würde», heisst es in der Mitteilung. Aus ähnlichen Überlegungen spreche sie sich auch weiterhin einstimmig gegen die Bestrafung des «Cybergrooming» in der nationalrätlichen Fassung aus.
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