Tod nach Geburt: Ärzte in Basel auf der Anklagebank

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Strafgericht BaselFrau verblutet bei Geburt: Gynäkologe fühlte sich nicht zuständig

2014 verstarb in Basel eine Frau, nachdem sie ihr Baby zur Welt gebracht hatte. Kurz vor der Verjährung versucht das Strafgericht nun die Schuldfrage zu klären.

Während einer Geburt im Basler Bethesda-Spital kommt es zu Komplikationen. Die Mutter stirbt, ihre Tochter überlebt nur knapp und hat schwere Behinderungen (Symbolbild).
Die Staatsanwaltschaft wirft den betreuenden Ärzten und der Hebamme vor, dass sie fahrlässig gearbeitet haben. Wegen fahrlässiger Tötung wird dem Medizinpersonal der Prozess gemacht. (Symbolbild)
Die Klärung der Schuldfrage am Basler Strafgericht ist ein Wettlauf gegen die Zeit. Das Urteil wird einen Tag vor Verjährung der Vorwürfe eröffnet.
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Während einer Geburt im Basler Bethesda-Spital kommt es zu Komplikationen. Die Mutter stirbt, ihre Tochter überlebt nur knapp und hat schwere Behinderungen (Symbolbild).

Darum gehts

  • Im März 2014 starb eine Frau, nachdem es zu Komplikationen bei der Geburt gekommen war. Das Baby überlebte, erlitt jedoch unheilbare Schäden am Gehirn.

  • Zwei Ärzte und eine Hebamme sind wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Sie haben fahrlässig gearbeitet, wirft ihnen die Basler Staatsanwaltschaft vor.

  • Der Fall steht kurz vor der Verjährung, das Urteil wird am letztmöglichen Tag gefällt.

Im März 2014 verstarb in Basel eine Frau auf der Notfallstation des Universitätsspitals an den Folgen der Komplikationen, zu denen es bei der Geburt ihres Kindes im Bethesda-Spital kam. Das Baby erlitt dabei irreversible Schäden am Hirn. Zwei Ärzte und eine Hebamme müssen sich deswegen vor dem Basler Strafgericht verantworten. Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung und fahrlässige schwere Körperverletzung.

Die Klärung der Schuldfrage ist aber komplex. So komplex, dass das Strafgericht die Verhandlung Ende Oktober aussetzte und ein Obergutachten anforderte, weil die damals vorliegenden medizinischen Gutachten sich widersprachen. Und das Gericht mangels eigener medizinischer Expertise diese nicht beurteilen konnte. Die Zeit aber drängt. Am 1. März verjährt der Fall. Die Beschuldigten wiesen schon früher alle Schuld von sich.

Das Obergutachten liegt nun vor und scheint die Beschuldigten zu entlasten. Sie hätten keine groben Fehler bei der Rettung des Kindes gemacht, erklärte der Gutachter vor Gericht, wie die «Basler Zeitung» berichtet.

Gärtchendenken im OP

Die Verhandlung gibt einen tiefen Einblick in die Arbeitsweise im Operationssaal, wo offenbar gar nicht kommuniziert wird. Ob sich der geburtsleitende Gynäkologe denn nicht nach dem Zustand der Mutter erkundigt habe, wollte der Verteidiger wissen. Dafür sei er nicht zuständig, das sei Aufgabe des Anästhesie-Teams, so der Gynäkologe. Die Aufgaben würden nach Fähigkeiten und Spezialisierung aufgeteilt. Da seien Profis am Werk, alle wüssten, was zu tun ist.

Derweil seien die Vitalwerte der innerlich verblutenden Frau gross auf den Monitoren abgebildet gewesen. Für die Staatsanwaltschaft ist darum klar: Der Gynäkologe hätte ohne Weiteres selbst merken können, dass der Kreislauf der Frau instabil war.

Ab Freitag finden die Schlussplädoyers der Staatsanwaltschaft und Verteidigung statt. Das Strafgericht wird sein Urteil am 29. Februar eröffnen – einen Tag vor Eintritt der Verjährung. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Trauerst du oder trauert jemand, den du kennst?

Hier findest du Hilfe:

Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143

Seelsorge.net, Angebot der reformierten und katholischen Kirchen

Muslimische Seelsorge, Tel. 043 205 21 29

Jüdische Fürsorge, info@vsjf.ch

Lifewith.ch, für betroffene Geschwister

Verein Regenbogen Schweiz, Hilfe für trauernde Familien

Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147

Pro Senectute, Beratung älterer Menschen in schwierigen Lebenssituationen

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