Dem Druck gebeugtSwiss treibt mit Impfpflicht die Zahl der geimpften Angestellten nach oben
Das Impf-Obligatorium bei der Swiss zeigt Wirkung. Gemäss Airline haben fast alle Besatzungsmitglieder ein Zertifikat eingereicht. Mit den Impfunwilligen sucht die Airline nun das Gespräch.
Darum gehts
Die Swiss hat als erstes Unternehmen in der Schweiz im Spätsommer eine Impfpflicht für ihre Piloten und die Mitarbeitenden in der Kabine verkündet. Bis zum ersten Dezember muss das fliegende Personal vollständig geimpft sein – sonst droht die Kündigung.
Der Druck der Airline zeigte beim Personal Wirkung. «Weitgehend alle Besatzungsmitglieder haben ein Impf-Zertifikat eingereicht», sagt Swiss-Sprecher Michael Stief zu 20 Minuten. Die Pilotinnen und Piloten seien nahezu alle geimpft. Bei der Kabinenbesatzung liege der Wert der Personen ohne Zertifikat «im einstelligen Prozentbereich».
Im August ging Swiss-Chef Dieter Vranckx noch davon aus, dass etwa die Hälfte des Personals geimpft sei. Weil die tatsächliche Quote aber unklar sei, sei es zunehmend komplexer geworden, die Durchführung der Flüge zu planen, sagte Vranckx damals.
Bedenkfrist für Unschlüssige
Mit den Ungeimpften sucht die Swiss jetzt das Gespräch, da sie ab Dezember nicht mehr für den Flugbetrieb eingesetzt werden können. Impfunschlüssige erhalten aber eine Bedenkfrist. Die Swiss spricht von einem «ruhenden Arbeitsverhältnis». Die Dauer dafür hat die Swiss unterdessen ausgeweitet auf zwölf Monate. Bei der Verkündigung der Impfpflicht sprach die Airline noch von sechs Monaten.
Während dieser Frist würden sämtliche Rechte und Pflichten inklusive Versicherung, Pensionskasse und Flugvergünstigungen pausiert, erklärt der Sprecher. Es sei eine Art Austritt mit garantiertem Wiedereintrittsrecht – sofern die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter gegen Corona geimpft sei und die notwendigen Anforderungen für den operativen Flugdienst, etwa das Bestehen von medizinischen Checks, gegeben seien.
Mögliche Kündigungen
Ob es auch zu Kündigungen von Impfunwilligen kommt, sagt die Swiss nicht. Sprecher Stief teilt mit: «Es werden verschiedene Massnahmen geprüft, um die Betroffenen bei ihrer Neuorientierung zu unterstützen.» Dabei soll es grundsätzlich um die berufliche Zukunft der Impfunwilligen gehen. Ob das eine Versetzung in einen anderen Swiss-Bereich oder die Vermittlung eines neuen Jobs ausserhalb der Airline betrifft, will der Konzern ebenfalls nicht sagen.
Im vergangenen August teilte die Swiss mit: «Bei Nichterfüllen des geforderten Impfobligatoriums sehen wir uns gezwungen, Massnahmen aufgrund der Pflichtverletzung gemäss Gesamtarbeitsvertrag einzuleiten.» So seien bei einer anhaltenden Entscheidung gegen die Impfung voraussichtlich Ende Januar 2022 erste Kündigungen möglich.