Tödlicher Unfall in Diessenhofen TGGegen Veranstalter soll Anklage erhoben werden
Am Ostersonntag kam eine 29-jährige Taucherin ums Leben. Zum Unfall kam es offenbar aufgrund eines Missverständnisses. Dem Geschäftsführer drohen nun Konsequenzen.
Nach dem tödlichen Tauchunfall in Diessenhofen TG an Ostern hat die Staatsanwaltschaft des Kantons Thurgau mitgeteilt, dass Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen den Geschäftsführer eines Tauchunternehmens erhoben werden soll. Dies berichten die «Schaffhauser Nachrichten» (Bezahlartikel). Die Parteien haben nun bis 4. August Zeit, Beweisanträge zu stellen.
Beim Unfall verstarb am Ostersonntag eine 29-Jährige. Zwischen der Schifffahrtsgesellschaft und dem Tauchveranstalter war es zu einem Missverständnis gekommen. Weil letzterer davon ausging, dass zum Zeitpunkt des Tauchgangs keine Durchfahrten geplant waren, verzichtete er darauf, eine Warnflagge beim Ein- und Ausstieg zu platzieren.
Trauerst du oder trauert jemand, den du kennst?
Hier findest du Hilfe:
Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143
Seelsorge.net, Angebot der reformierten und katholischen Kirchen
Muslimische Seelsorge, Tel. 043 205 21 29
Verband Schweizerischer Jüdischer Fürsorge, Tel. 044 206 30 67
Lifewith.ch, für betroffene Geschwister
Verein Regenbogen Schweiz, Hilfe für trauernde Familien
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Pro Senectute, Beratung älterer Menschen in schwierigen Lebenssituationen
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