Tödlicher Lachgas-UnfallAngespannte Stimmung: AMG-Lenker (21) bleibt vorerst in Haft
Am 13. November 2021 verunfallte ein 18-Jähriger auf dem Weg in einen Ü-16-Club tödlich. Der Unfallfahrer erhält heute sein Urteil. 20 Minuten berichtet vor Ort.
Darum gehts
Am 13. November 2021 kam es beim Arisdorftunnel zu einem tödlichen Unfall. Es war Lachgas im Spiel.
Dabei wurde ein 18-Jähriger tödlich verletzt.
Am Freitag wird am Strafgericht in Muttenz der Urteilsspruch erwartet.
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Beschuldigter bliebt in Haft
Nun werden die Mutter und Schwester ins Gebäude gerufen. Gemeinsam mit dem Anwalt kommen sie wieder aus dem Gebäude. Der Beschuldigte bleibt vorerst in Haft. Es ist unklar, ob Sicherheitshaft verordnet wurde oder Ersatzmassnahmen greifen.
Familie von Beschuldigten beschwert sich über Wegweisung vom Gerichtsareal
Nach den angespannten Szenen vor Gericht haben sich die Beteiligten auf den Parkplatz zurückgezogen. Der Beschuldigte befindet sich immer noch im Gerichtsgebäude. Die Fünferkammer sei nun in Beratung gegangen, sagt sein Verteidiger.
Er wendet sich an die anwesenden Polizisten und fragt sie: «Haben Sie die Familie vom Platz verwiesen und Ihnen mit Haft gedroht? Das geht gar nicht.» Die Polizei bestätigt ihm, dass man die Familie gebeten habe, das Gerichtsgelände zu verlassen. Man einigt sich darauf, dass Vater, Mutter und Tochter wieder in die Nähe kommen können. Kurz darauf parkieren sie vor dem Gericht.
«Jemand ist gestorben»
Die Nerven liegen blank. Vor dem Gericht kommt es zu einer Auseinandersetzung zwischen Angehörigen vom Unfallopfer und dem Beschuldigten. «Jemand ist gestorben», schreit ein junger Mann den Vater des Beschuldigten an.
Die Polizei bittet die Anwesenden, in ihre Fahrzeuge zu steigen. «Ich will draussen warten, bis er geht», sagt die Tante des Unfallopfers zu einem Polizisten.
Antrag auf Sicherheitshaft unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt
«Ich hoffe, meine Ausführungen haben unsere Entscheidung begreiflich gemacht», sagt sie zum Beschuldigten. Von ihm kommt ein knappes «Ja». Die Verhandlung zur Sicherheitshaft wird nun seperat in Ausschluss der Öffentlichkeit besprochen, sagt Grange. Der Beschuldigte wird aus dem Saal geführt.
Vor dem Saal stehen diverse Polizisten. Der Vater des Beschuldigten macht Anstalten, etwas zum Gericht zu sagen, seine Tochter beruhigt ihn. Die Anwesenden verlassen den Saal.
Hohe Genugtuungsforderungen, Mitschuld von Unfallopfer
Für Vater und Mutter des Unfallopfers werden je 21'600 Franken Genugtuung gesprochen. Der junge Mann habe eine innige Beziehung mit seiner Familie gelebt, sagt Grange.
«Er hatte sogar einen Tracker auf dem Handy, mit dem ihn die Eltern lokalisieren konnten», sagt Grange. Für die Familie werde es immer eine Zeit vor und eine Zeit nach dem Unfall geben. «Die Familie ist zerbrochen», sagt Grange. Von den Forderungen werde allerdings einiges abgezogen, da das Unfallopfer auch eine Mitschuld treffe.
«Sie wollten nicht, dass es so endet.»
Grange sagt, dass man von der Strafe einiges abgezogen habe, weil man sehe, wie der Beschuldigte unter seinem Handeln leide. «Sie müssen mit dem Tod Ihres Freundes leben», sagt Grange. «Sie wollten nicht, dass es so endet.»
«Sie mussten nie eine Lehre suchen, mit einem Chef klar kommen, auch wenn es mal unangenehm wurde»
«Sie handelten just for fun, das war krass egoistisch», sagt Grange und lässt keinen Zweifel zu, dass das Gericht das Handeln des Beschuldigten als problematisch sieht. «Es ist ein Wunder, dass überhaupt jemand überlebte», sagt sie.
Das Gericht habe den Eindruck, dass bei Ihnen wichtige Entwicklungsschritte nicht stattgefunden haben. «Sie mussten nie eine Lehre suchen, mit einem Chef klar kommen, auch wenn es mal unangenehm wurde», sagt sie. «Ihnen wurde alles gegeben», sagt sie.
Man habe den Eindruck, dass ihm ein Kompass im Leben fehle. Das Gericht zieht wegen des Reifeprozesses und des Alters des Beschuldigten ein Jahr ab. «Sie haben sich offenbart und gezeigt,» sagt Grange. «Sie müssen mit dem Tod ihres Freundes leben», sagt Grange.
«Sie brachten ausgerechnet Freunde in Gefahr, die Ihnen vertrauten»
Grange erklärt nun die Strafbemessung. «Die schwerste Tat ist die Gefährdung des Lebens», sagt Grange. Zur objektiven Tatschwere ist zu sagen, dass die potenzielle Lebensgefahr zwischen 15 und 20 Minuten bestand. «Sie brachten ausgerechnet Freunde in Gefahr, die Ihnen vertrauten», sagt sie.
Aber: «Wenn Sie jetzt klammheimlich LSD konsumiert hätten, wäre das schlimmer gewesen.» Alle Mitfahrer hätten aussteigen können, sagt Grange. Allerdings hätten nur der Beschuldigte und das Unfallopfer gewusst, dass auch der Fahrer konsumieren hatte.
«Natürlich trugen Sie die Verantwortung. Trotzdem haben sich die Mitfahrer in die Gefahr mitbegeben. Besonders tragisch ist, dass das Unfallopfer am meisten Mitschuld trifft, er hat das Lachgas gekauft», sagt Grange.
«Das ist sehr traurig», sagt sie. «Einfach nur, weil man es lustig haben will, hat man sich auf eine Risikofahrt eingelassen», sagt sie. Und mit Nachdruck: «Es geht auch einmal etwas ruhiger für eine Stunde.» Er habe wohl nichts über den Strassenverkehr gewusst.
Dreieinhalb Jahre für die Gefährdung des Lebens seien angemessen, sagt Grange.
«Hätten Sie kein Lachgas konsumiert, wäre Ihr Kollege nicht gestorben»
Auch, dass der Beschuldigte skrupellos vorgegangen sei, sei erstellt, sagt Grange. «Der Konsum war hemmungslos», sagt sie. Deshalb erfolge ein Schuldspruch wegen Gefährdung des Lebens, sagt sie.
«Ihr Verhalten war kausal für die Todesfolge, hätten Sie kein Lachgas konsumiert, wäre Ihr Kollege nicht gestorben», sagt Grange.
Gerichtspräsidentin: «Keiner von Ihnen fünf wollte sterben»
«Fürs Gericht ist klar, dass Sie die Risiken von Lachgas kannten. Sie haben gewusst, dass man Lachgas nicht beim Autofahren konsumieren soll», sagt Grange. «Es ist glasklar, dass sie es wussten», sagt sie.
Die Sorgfaltspflichtsverletzung wiege extrem schwer, sagt Grange. Von aussen betrachtet, frage man sich da schon: «Wie kann man das nur machen?» Das erkläre wohl auch das grosse mediale Interesse, sagt Grange.
«Wenn jemand so etwas Brandgefährliches macht, dann nimmt er in Kauf, dass es einen schweren Unfall mit Toten geben kann», sagt sie.
Aber: «Wir haben eine Gruppe von fünf jungen Männer. Sie wollten nach Bern feiern gehen. Keiner von Ihnen fünf wollte sterben. Sie haben der Jugend wegen geglaubt, sie alle seien unsterblich», sagt Grange. Auch einer der Mitfahrer habe ausgesagt, der Beschuldigte habe nur Spass gewollt und die Konsequenzen nicht bedacht.
Der Frontalkortex sei noch nicht ganz ausgebildet, die Hirnentwicklung erkläre die hohe Risikobereitschaft der Jungen, sagt Grange. Für das Gericht sei das Alter entscheidend gewesen, sagt Grange. Man habe also von dem Schuldspruch der vorsätzlichen Tötung abgesehen.
«Auch ein Schnitzel zu essen, wäre während der Fahrt verboten»
«Allen hier drin ist klar, dass es hier um die Frage geht, ob es sich um Fahrlässigkeit handelt», sagt Grange. «Je grösser das Risiko, je grösser die Sorgfaltspflichtverletzung, desto mehr wird man sagen, dass Sie das gesehen haben müssen», sagt sie.
«Sie haben behauptet, dass Sie überzeugt waren, dass es in Ordnung sei, Lachgas zu konsumieren», sagt Grange. «Mal schauen, wogegen Sie verstossen haben», sagt sie und zitiert aus dem Strassenverkehrsgesetz. Man dürfte nicht fahren, wenn man berauscht sei oder den Arm gebrochen habe, sagt sie zum Beschuldigten.
«Auch ein Schnitzel mit Gabel und Messer zu essen, wäre während der Fahrt verboten», sagt sie. «Sie hatten erst gerade den Führerschein gemacht», sagt Grange. «Es war Ihnen also bekannt, das Lachgas als Narkosemittel eingesetzt wird», sagt sie.
Lachgasflasche im Gebüsch gefunden
«Fakt ist, dass die Lachgasflasche im Gebüsch neben der Autobahn gefunden wurde», sagt Grange. Man müsse davon ausgehen, dass der Beschuldigte unter Schock gestanden habe, sagt Grange und liest aus einem Polizeibericht vor: «Der Unfallfahrer stand neben dem Auto. Er stand offensichtlich unter Schock.»
Der Beschuldigte nimmt das Urteil ohne eine Regung entgegen.
«Auf den Handyvideos ist zu sehen, dass Personen auf den Rücksitzen nicht angegurtet waren», sagt Grange und kommt auf die Gurt-Situation zu sprechen.
«Ich habe als Beifahrer ins Steuer gegriffen, weil der Fahrer bewusstlos war»
Auch die Lenkbewegungen wurden analysiert, sagt Grange. Aussagekräftig seien in erster Linie die Aussagen des Beifahrers. «Sie können sich ja nicht erinnern, was ab Pratteln passiert ist», sagt Grange und zitiert aus der Erstaussage des Beifahrers zwei Wochen nach dem Unfall. «Wir waren im Auto. Wie jeder weiss, haben wir Ballone konsumiert, ich habe als Beifahrer ins Steuer gegriffen, weil der Fahrer bewusstlos war.» Die Aussage sei als absolut kongruent.
Es mache keinen Sinn, dass der Beifahrer, der den Unfallhergang mitgekommen habe, nachher komplett irrational reagiert habe soll. «Die Hände vom Fahrer habe ich nicht am Steuer gesehen», habe auch ein weiterer Kollege gesagt.
«Ihre Hände waren nicht mehr am Lenkrad»
«Ihre Hände waren nicht mehr am Lenkrad, Ihr Kopf hängt auf dem Video nach links», sagt Grange in ihren Ausführungen. Aus gutachterlicher Sicht sei klar, dass die Inhalation von Lachgas ursächlich für die Bewusstlosigkeit des Beschuldigten sei.
Die Einatmung von reinem Lachgas habe die Gefahr von einem Sauerstoffmangel im Gehirn erhöht. «Der Wagen wurde beschleunigt, währenddem der Beschuldigte bewusstlos war», sagt Grange.
24 Ballone wurden konsumiert
«Obwohl Sie davon abgehalten worden sind, haben Sie auf Höhe der juristischen Fakultät mit ihrem Lachgaskonsum angefangen», sagt Grange. Wie heftig die Einwände der Kollegen formuliert wurden, sei unklar. Der Verteidigung sei Recht zu geben, dass sich die Aussagen mit der Zeit zu Ungunsten des Beschuldigten veränderten.
Der Beschuldigte habe aber ausgesagt, dass man ihm vom Konsum abgeraten habe. «Er fragte mich, ob ich auch Ballönli nehme, ich sagte ja». «Es ist erstellt, dass Sie von den Kollegen auf die Gefährlichkeit hingewiesen worden sind», sagt Grange zum Beschuldigten.
«Am Unfallort wurde eine Flasche mit reinem Lachgas gefunden», sagt Grange. «Jeder hatte also vier bis fünf Ballönli konsumiert», sagt sie. Ingesamt sollen 24 Ballone mit je 18,9 g Lachgas-Inhalt konsumiert worden sein.
Die Frage sei, ob er die ganze Zeit über bewusstlos gewesen sei oder nicht. Man gehe von einem Entschluss aus, also einer durchgängigen Fahrunfähigkeit, sagt Grange.
Zur Unfallnacht vom 12. November
Grange erläutert nun den erstellten Sachverhalt. Zum Unfallabend hätten alle die gleichen Eindrücke, sagt Grange. Man habe sich an diesem Abend zu fünft für den Ausgang getroffen. «Es ist glaubhaft, dass das Unfallopfer mit dem Geld des Beschuldigten eine Lachgasflasche kauften», sagt Grange.
Der Beschuldigte habe ausgesagt, dass er die Flasche und die Ballone im Auto nicht wahrgenommen habe. Die ehemaligen Kollegen hätten aber mehrmals ausgesagt, dass sie die Flasche vor der Abfahrt im Auto sahen, sagt Grange.
«Nur der Beschuldigte und das Unfallopfer wussten am Anfang von der Flasche», sagt sie. «Alle fünf waren nüchtern», sagt Grange. «Es war nie und nimmer geplant, die Flasche vor oder nach der Fahrt zu konsumieren», sagt Grange.
Einvernahmen teils unverwertbar
Die Gerichtspräsidentin B. Grange geht nun auf das Urteil ein. Die Verteidigung des Beschuldigten hatte geltend gemacht, dass die Einvernahmen nicht verwertbar seien. Mindestens eine der Einvernahmen sei tatsächlich als nicht verwertbar zu werten.
Über 315'000 Franken Schadensersatz
Der Beschuldigte wird zu Genugtuungszahlungen an die Überlebenden, sowie die Angehörigen des Unfallopfers von über 117'500 Franken verurteilt. Zudem wird er dazu verurteilt, Verfahrenskosten von über 70'000 Franken zu zahlen.
Schuldspruch für Beschuldigten
Das Gericht verliest das Urteil. Der Beschuldigte wird der fahrlässigen Tötung und der mehrfachen fahrlässigen Körperverletzung mit schwerer Schädigung schuldig erklärt. Er erhält vier Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe, sowie eine bedingt vollziehbare Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu 130 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren.
Beschuldigter trifft ein
Der Beschuldigte ist da. Begleitet wird er von seiner Schwester und seinen Eltern. Er trägt schwarz. Seine Mutter legt ihm eine Hand auf die Schultern, er hält seinen Blick gesenkt.
Auch seine ehemaligen Kollegen meiden den Blickkontakt. Die Urteilsverkündung wird gleich beginnen.
Beschuldigter verspätet sich - Er sei mit dem Zug unterwegs
Die Anspannung am Gericht steigt, der Beschuldigte ist bisher nicht erschienen. Gegenüber einem Anwalt der Privatklägerschaft lässt eine Mitarbeiterin vom Gericht durchblicken, dass der Beschuldigte mit dem Zug auf dem Weg sei. Das Urteil war auf 16:30 Uhr angesetzt.
Andrang am Gericht gross - Beschuldigter fehlt noch
Wie an den ersten beiden Prozesstagen, herrscht vor den Pforten des Muttenzer Strafgericht auch Minuten vor dem Urteil Andrang. «Wir sind doch angemeldet!», sagt eine junge Frau zum Weibel.
Der Vater des Unfallopfers ist da. Mit hängendem Kopf sitzt er auf einem Stein in der Eingangshalle. Auch die Überlebenden des Unfalls sind bereits da, wie vor zwei Wochen, mit ihren Anwälten und ihren Müttern. Die Angehörigen müssen den Urteilsspruch von einem Nebenzimmer anhören.
Der Beschuldigte ist noch nicht da.
Heute kommt das Urteil
Wie er bis zum Urteilsspruch schlafen soll, wisse er nicht, sagte der 21-jährige Baselbieter, der am Steuer sass, als sein Kollege im November 2021 tödlich verunfallte, nach den ersten zwei Prozesstagen zu 20 Minuten. Am Freitag ist es nun soweit: Der 21-Jähriger erhält am Muttenzer Strafgericht das Urteil.
Angeklagt ist der 21-Jährige wegen fahrlässiger sowie versuchter fahrlässiger Tötung. Der Beschuldigte gab am ersten Prozesstag an, keinen Kontakt mehr zu seinen ehemaligen Kollegen, die mit ihm an diesem Abend im geleasten Mercedes sassen, zu pflegen.
Auch an der Beerdigung von seinem verstorbenen Kollegen sei er nicht gewesen. «Ich habe das Leben von allen in diesem Raum kaputt gemacht», sagte er am Prozess.

«Habe nicht viel dabei gedacht», sagt er.
PrivatEs gehe ihm seit drei Jahren schlecht, er konsumiere Kokain, habe sein Leben nicht im Griff, sagte er am Gericht. Und: «Es ist schwer zu leben, mit Blut an den Händen.»
Geforderte Sicherheitshaft war ein Schock für ihn
Dass er an diesem Abend vom 12. November, als der tödliche Unfall vor dem Arisdorftunnel passierte, Lachgas konsumierte, stritt er nicht ab. Dass er den Tod seines ehemaligen Kollegen in Kauf genommen habe, stimme aber nicht, sagt er.
Seine drei Kollegen haben den Kontakt mit ihm abgebrochen. Der Lachgaskonsum sei die Idee des Beschuldigten gewesen, sagen sie am Mittwoch. Und: Man habe ihn versucht, davon abzubringen. Aber: «Auch wir tragen eine gewisse Mitschuld.»

Das Risiko habe den Beschuldigten nicht interessiert, sagt der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Der junge Mann habe vier bis fünf Lachgasballone bei voller Fahrt konsumiert, «nur weil er seinen Spass wollte».
Verteidiger forderte Freispruch
Von Reue sei nicht viel zu spüren, sagte der Staatsanwalt am Mittwoch vor dem Fünfergericht. Er fordert eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten. Zudem beantragt er für den Beschuldigten Sicherheitshaft nach der Urteilseröffnung – wegen der Fluchtgefahr nach Kroatien.
Am zweiten Prozesstag hielt der Verteidiger des Beschuldigten sein Plädoyer und forderte einen Freispruch für seinen Mandaten. «Was passiert ist, bewegt», sagte Gibor am zweiten Prozesstag. Der Unfall habe das Leben vieler erschwert. Aber: Es sei kein moralischer Entscheid, sondern eine Einschätzung, die auf Fakten beruhen soll.
«Es gibt keinen Anhaltspunkt, dass eine Verletzung der Verkehrsregeln vorliegt», sagt Gibor. «Er hat nur in Kauf genommen, das Fahrzeug nicht mehr lenken zu können.» Vom Wissenselement sei aber keine Spur zu finden in der Anklage, sagt Gibor.
Beschuldigter: «Habe auch einen Kollegen verloren»
Der Beschuldigte habe nicht gewusst, wie sich sein Lachgaskonsum auswirken könnte, sagt Gibor, der das für plausibel hält. Alle hätten auf den Videos aus dem Auto glücklich gewirkt. Die Videos würden von einer gelösten, unbeschwerten Stimmung zeugen. «Die Jungs grölten nach dem ersten Zwischenfall», sagt Gibor.
«Es ist nicht zu Lasten des Beschuldigten von einem Fahrfehler auszugehen», sagt Gibor. Dem Beschuldigten sei das Unfallrisiko nicht bewusst gewesen, betont Gibor erneut.

Nach dem ersten Prozesstag postet der Beschuldigte ein Foto auf Instagram.
PrivatWährend dem Prozess postete der Beschuldigte ein Video von einer spassigen Autofahrt und schrieb zu einem Bild aus dem Restaurant: Sicherheitshaft. Das scheinbar sorglose Verhalten sorgte bei Angehörigen des Unfallopfers für Kopfschütteln. Nach dem Prozess meldet sich der Beschuldigte bei 20 Minuten und zeigte Reue.
«Autos, Musik, ich, bis ich das gecheckt habe, war es schon zu spät», sagt er. «Ich bereue es, ich hätte die Familie im Kopf haben sollen und nicht mich», sagt er.
Am Freitag um 16.30 wird am Muttenzer Strafgericht das Urteil erwartet.
Privatkläger nach Verhandlung: «Was er gestern in seiner Insta-Story postete, ist respektlos»
Die Verhandlung ist beendet, die Parteien verlassen den Raum. Die drei jungen Männer, die Privatkläger, stehen gemeinsam vor den Schranken. Der eine zeigt 20 Minuten seinen Handyscreen – darauf sind Posts des Beschuldigten zu sehen.
«Das ist einfach respektlos den Angehörigen gegenüber», sagt einer der 20-jährigen Männer zu 20 Minuten. «Das machen wir ja auch nicht», sagt er. Seine Kollegen nicken bejahend.