Uetikon ZHÖko-Katastrophe: Frau kippt Chlor in Schwimmteich
Eine Frau aus Uetikon ZH wollte ihren naturbelassenen Schwimmteich sauber halten und verwendete dafür grosse Mengen an Chlor. Die Folgen für die nahegelegenen Gewässer hat sie nicht im Blick.
Darum gehts
Eine Frau aus Uetikon ZH kippte grosse Mengen Chlor in ihren Schwimmteich.
Das abgelassene Wasser verseuchte zwei nahegelegene Bäche.
69 Fische starben auf einem 1,2 Kilometer langen Abschnitt.
Die Frau wurde zu einer Geldstrafe und einer Busse verurteilt.
Die Folgen für den Scheid- und für den Mühlebach waren verheerend: Auf einem Abschnitt von 1,2 Kilometern verendeten insgesamt 69 Fische – das Wasser war durch die hohe Chlorkonzentration vollkommen kontaminiert. Das, weil eine Frau aus Uetikon ZH das vergiftete Wasser ihres Schwimmteichs abliess, was wiederum durch den Abwasserschacht in die Bäche gelangte.
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Die Frau wurde nun wegen fahrlässigen Vergehens gegen das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer, fahrlässiger Tierquälerei sowie fahrlässiger Widerhandlung gegen das Chemikaliengesetz zu einer bedingte Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu 120 Franken sowie einer Busse von 500 Franken verurteilt. Zudem werden ihr die Verfahrenskosten von 1700 Franken auferlegt, wie der «Tages-Anzeiger» schreibt.
Chlorgehalt war 75-mal höher als im Schwimmbad
Aber wie kam es überhaupt zu diesem folgenschweren Vorfall? Die Frau hatte offenbar ihren Schwimmteich reinigen wollen und dafür das Chlor-Granulat Planet Pool für das geeignete Mittel gehalten. Was sie nicht beachtete: Planet Pool ist für Swimming Pools vorgesehen, aber nicht für naturbelassene Schwimmteiche. Abgesehen davon nutzte die Frau das Mittel in einer viel zu hohen Konzentration: Der Chlorgehalt war 75-mal höher als in öffentlichen Schwimmbädern und 260-mal höher als der Richtwert für Fliessgewässer. Monatlich kippte sie ein halbes Kilo Granulat in den Teich.
Dies alles war der Frau allerdings nicht bewusst. Sie dachte sogar, dass das Chlor nicht mehr richtig wirke, da irgendwann Algen in ihrem Teich wuchsen. Die Frau liess das Wasser ab, von ihrem Schwimmteich fand es seinen Weg in besagte Bäche und richtete katastrophalen Schaden an. Dies alles geht aus dem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft See/Oberland hervor, die die Frau wegen ihres fahrlässigen Handels angeklagt hatte.
In reinem Desinfektionsmittel gebadet
Angebliches Unwissen schützte auch in diesem Fall vor Strafe nicht: Die Frau hätte als langjährige Naturteich-Betreiberin laut Staatsanwaltschaft von den Gefahren Kenntnis haben müssen.
Nicht bekannt ist, ob die Frau sich durch das Baden im kontaminierten Wasser nicht selbst vergiftete. Laut Strafbefehl habe sie praktisch in reinem Desinfektionsmittel gebadet.
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