Rekurs der Staatsanwaltschaft – Vergewaltigung an der Elsässerstrasse geht ans Bundesgericht

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Rekurs der StaatsanwaltschaftVergewaltigung an der Elsässerstrasse geht ans Bundesgericht

Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt hat das Urteil des Appellationsgerichts im Fall eines Sexualdelikts vom Februar 2020 angefochten.

Dieser Mann soll im Februar 2020 in Basel an der Vergewaltigung einer damals 33-jährigen Frau beteiligt gewesen sein.
Das Verbrechen wurde in einem Hauseingang in der Elsässerstrasse begangen. Ein damals minderjähriger Beschuldigter wurde inzwischen vom Jugendgericht freigesprochen.
Das Appellationsgericht hatte in zweiter Instanz die Strafe für den Hauptbeschuldigten gemildert, die mündliche Urteilsbegründung löste Proteste aus. Sie implizierte eine Mitschuld des Opfers.
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Dieser Mann soll im Februar 2020 in Basel an der Vergewaltigung einer damals 33-jährigen Frau beteiligt gewesen sein.

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Darum gehts

Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt zieht das Urteil des Appellationsgerichts zur Vergewaltigung an der Elsässerstrasse an das Bundesgericht weiter. Das berichtet die «bz Basel». Im Februar 2020 war eine 33-jährige Frau in einem Hauseingang in Basel vergewaltigt worden. Ins Visier der Behörden gerieten zwei portugiesische Staatsangehörige, ein Erwachsener und ein Jugendlicher. Sie flohen in Ihre Heimat, stellten sich aber beide im weiteren Verlauf.

Der erwachsene Beschuldigte wurde im September 2020 vom Strafgericht zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Dieses Urteil wurde aber angefochten und landete vor dem Appellationsgericht. Die zweite Instanz reduzierte die Strafe auf drei Jahre. Für Kritik, gar für Proteste sorgte die mündliche Begründung des Urteils, in der dem Opfer eine Mitverantwortung an der Tat angedeutet wurde.

Keine Mitschuld des Opfers

In der schriftlichen Urteilsbegründung dementierte das Appellationsgericht eine Mitschuld des Opfers. Das Strafmass sei vor allem unter Berücksichtigung vergleichbarer Fälle angepasst worden. Das Strafgericht habe sich bei der Strafzumessung nicht an die Vorgaben des Bundesgerichts gehalten.

Der jugendliche Beschuldigte indes vom Jugendgericht freigesprochen. Es habe «unüberwindbare Zweifel» an seiner Schuld gegeben. Nach dem grundlegenden Prinzip «im Zweifel für den Angeklagten» habe ein Freispruch erfolgen müssen.

Behörde hält sich bedeckt

Ob das Verfahren gegen den jugendlichen Beschuldigten weitergezogen wurde, ist derzeit unbekannt. Welche Punkte des Urteils im Verfahren gegen den erwachsenen Beschuldigten angefochten werden, sagt die Staatsanwaltschaft nicht. Sie bestätigt auf Anfrage von 20 Minuten lediglich den Weiterzug des Urteils ans Bundesgericht.

Bist du oder ist jemand, den du kennst, von sexualisierter, häuslicher, psychischer oder anderer Gewalt betroffen?

Hier findest du Hilfe:

Polizei nach Kanton

Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz

Lilli.ch, Onlineberatung für Jugendliche

Frauenhäuser in der Schweiz und Liechtenstein

Zwüschehalt, Schutzhäuser für Männer

Agredis, Gewaltberatung von Mann zu Mann, Tel. 078 744 88 88

LGBT+ Helpline, Tel. 0800 133 133

Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143

Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147

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