Schweiz-EUEU-Verhandlungen sollen am Freitag enden: Das musst du wissen
Enden die Verhandlungen wirklich am Freitag? Wo betrifft dich das? Und: Wie geht es jetzt weiter? Alles, was du zum aktuellen Stand der Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU wissen musst.
Darum gehts
Die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU sollen am Freitag enden. Der Bundesrat könnte dann das Ergebnis verkünden.
Seit März 2024 fanden rund 300 Treffen statt, um die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU neu zu regeln.
Einigkeit besteht wohl in den meisten technischen Fragen und der Ventilklausel zur Zuwanderung. Streitpunkte bis zuletzt sind Kohäsionszahlungen und Lohnschutz.
Die SVP kritisiert die dynamische Rechtsübernahme und die Rolle des EU-Gerichtshofs als Bedrohung für die Schweizer Eigenständigkeit.
Der Bundesrat plant, die Verträge in mehreren Teilen ins Parlament zu bringen. Eine Volksabstimmung ist praktisch sicher.
Die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU sollen am Freitag ein Ende nehmen. Nachdem die Diplomaten im Pendelverkehr zwischen Bern und Brüssel hin und her gereist sind, werden die Ergebnisse der zähen Verhandlungen erwartet.
Ist es am Freitag wirklich so weit?
Die Spatzen pfeifen das zumindest sehr laut von den Berner Dächern. Sicher ist: Am Freitagmorgen hat der Bundesrat seine wöchentliche Sitzung – die letzte in diesem Jahr. Gemäss hartnäckigen Gerüchten wird am Nachmittag Aussenminister Ignazio Cassis (FDP) vor die Medien treten und das Ende der Verhandlungen verkünden. Gut möglich, dass er dabei von weiteren Bundesratsmitgliedern begleitet wird. Die Abkommen betreffen schliesslich fast alle Departemente in irgendeiner Form.
Warum hat man überhaupt verhandelt?
2021 liess der Bundesrat das «Rahmenabkommen» mit der EU definitiv platzen. Danach folgten «Sondierungen» auf technischer und diplomatischer Ebene, bevor im März 2024 die offiziellen Verhandlungen wieder aufgenommen wurden. Gegen 300 Treffen fanden seither zwischen der Schweiz und der EU statt.
Wo sind sich die Schweiz und die EU einig?
Im März 2024 veröffentlichten sowohl die Schweiz als auch die EU ihre offiziellen Verhandlungsmandate. Beide definierten dort, worüber gesprochen wird – und worüber nicht. Bei vielen Fragen, auch sehr technischen, gebe es Einigkeit, heisst es. Angeblich hat man auch bei der Ventilklausel für die Zuwanderung eine Einigung gefunden. Wie griffig diese ist, wird sich allerdings erst zeigen, wenn die Bestimmung publiziert wird.
Wo gibt es nichts mehr zu rütteln?
Über die in der Schweiz umstrittene Streitbeilegung mit Schiedsgericht, Europäischem Gerichtshof und Strafen – bekannt als «Ausgleichsmassnahmen», ist angeblich nicht mehr oder zumindest nicht mehr grundsätzlich verhandelt worden. Das kritisiert insbesondere die SVP. Sie sagt, die Schweiz verliere durch das EU-Gericht ihre Unabhängigkeit.

Schon beim Start der Verhandlungen machte die SVP klar: Die Schweiz soll eigenständig bleiben. Die neuen Verträge würden dem ihrer Ansicht nach widersprechen.
20min/Stefan LanzAls in Stein gemeisselt gilt auch die sogenannte dynamische Rechtsübernahme. Sie ist der zentrale Punkt, warum vor über 15 Jahren überhaupt eine Weiterentwicklung des bilateralen Wegs ins Auge gefasst wurde. Die dynamische Rechtsübernahme bedeutet, dass die Schweiz neue EU-Gesetze in den Bereichen, wo Abkommen existieren, übernimmt. Nicht automatisch, sondern nach einem politischen Prozess in der Schweiz. Sollte die Schweiz eine Regelung nicht übernehmen wollen, drohen allerdings die schon erwähnten «Ausgleichsmassnahmen».
Wo ist man sich nicht einig?
Bis zuletzt wird über den Preis für das Eintrittsticket in den europäischen Markt gerungen. Gemeint sind die «Kohäsionszahlungen» der Schweiz an ärmere Länder der EU. Gemäss Gerüchten soll es für die Schweiz jährlich statt derzeit etwas über 100 Millionen künftig rund dreimal so viel sein.
Was ist dir bei den Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU am wichtigsten?
Die Gewerkschaften machen ihre Unterstützung von Sicherungsmassnahmen des Schweizer Lohnniveaus abhängig. Ihre Vorstellung ist beispielsweise eine Ausweitung der Gesamtarbeitsverträge.

Gewerkschaftsboss Pierre-Yves Maillard (SP) macht seine Unterstützung der EU-Verträge von mehr Lohnschutz abhängig.
20min/Matthias SpicherUmstritten ist auch das Stromabkommen. Strittige Fragen sind unter anderem, ob Schweizer Stauseen bald in ausländischem Besitz übergehen könnten, wie weit die Haushalte dem freien Strommarkt ausgesetzt werden und ob die Schweizer Winterstromreserve mit dem Vertrag konform ist.
Was sind die jüngsten Entwicklungen?
Gemäss Recherchen von SRF vom Dienstagabend will der Bundesrat die Verträge aufsplitten und in bis zu vier Teilen ins Parlament und vors Volk bringen. Besonders umstrittene Teile wie das Stromabkommen sollen so gesondert beraten werden.
Offen ist nach wie vor, ob für die Abstimmung «nur» das Volks- oder auch das Ständemehr nötig ist. EU-Kritikerinnen und -Kritiker pochen auf das Ständemehr. Ihr Kalkül: So sind die Hürden für eine Annahme höher. Ihre Hoffnung ist wohl, dass zum Beispiel die konservativen Innerschweizer Kantone Nein sagen.
Wie geht es nach dem Freitag weiter?
Der Bundesrat wird am Freitag wohl die Verhandlungen für beendet erklären. Offen ist, ob er die fertig verhandelten Texte bereits publiziert oder bloss Auszüge daraus präsentiert.
Gemäss hartnäckigen Gerüchten wird am Samstag EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen die Schweiz besuchen und sich unter anderem mit Bundespräsidentin Viola Amherd treffen. Noch sind keine Details zu diesem Treffen bekannt. Klar ist: Unterschriften unter die Verträge dürfen die Bundesräte dieses Wochenende keine setzen. Dennoch haben rechte Kreise bereits eine Demo für den gleichen Tag angekündigt.
Am Mittwochabend hat die Junge SVP einen Videoclip mit dem Titel: «Ursula von der Leyen, bleiben Sie zu Hause» veröffentlicht. Das Video nutzt Ausschnitte von Alain Bersets Corona-Medienkonferenz, wo er den Lockdown verkündete und Bevölkerung aufforderte, zu Hause zu bleiben.
Junge SVPDenn zuerst wird der Bundesrat die Verträge in einer oder mehreren Botschaften ans Parlament übergeben. Nach dem Parlament ist mit Sicherheit das Volk am Zug. Erst wenn alle Instanzen Ja sagen, kann der Bundesrat zur Unterschrift schreiten.
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