Zahnärztin zerrt Bub (5) am Arm – dafür wird sie jetzt verurteilt

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Kanton WaadtBub (5) öffnet Mund nicht – Zahnärztin reagiert rabiat

Ein fünfjähriger Bub weigert sich, beim Zahnarzt den Mund zu öffnen – da packt ihn die Zahnärztin am Arm und führt ihn hinaus. Jetzt wurde sie verurteilt.

Ein fünfjähriger Bub weigerte sich, beim Zahnarzt seinen Mund zu öffnen. (Symbolbild)
Laut der Strafverfügung griff die Zahnärztin daraufhin den Arm des Kindes, zog ihn vom Stuhl und zog ihn – weiter am Arm haltend – zum Empfang. Zehn Tage nach dem Vorfall beschloss die Mutter des Buben, Anzeige zu erstatten. (Symbolbild)
Die Staatsanwaltschaft verhängte eine Busse von 300 Franken. Hinzu kommen Verfahrenskosten von 500 Franken. (Symbolbild)
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Ein fünfjähriger Bub weigerte sich, beim Zahnarzt seinen Mund zu öffnen. (Symbolbild)

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Darum gehts

  • Eine Zahnärztin aus Lausanne wurde wegen einfacher Körperverletzung verurteilt.

  • Sie packte einen fünfjährigen Patienten am Arm und führte ihn zum Empfang.

  • Die Staatsanwaltschaft verhängte eine Busse von 300 Franken und Verfahrenskosten von 500 Franken.

  • Die Zahnärztin behauptete, aus Schutz gehandelt zu haben, was die Staatsanwaltschaft zurückwies.

Eine Zahnärztin aus der Region Lausanne ist wegen einfacher Körperverletzung verurteilt worden. Sie hatte im Juni 2023 einen fünfjährigen Patienten am Arm gepackt, vom Behandlungsstuhl geholt und zum Empfang geführt, nachdem sich der Bub geweigert hatte, den Mund für die Untersuchung zu öffnen.

Die Staatsanwaltschaft verhängte eine Busse von 300 Franken. Hinzu kommen Verfahrenskosten von 500 Franken, wie «24heures» berichtet.

Zahnärztin räumte den Vorfall ein

Der Vorfall ereignete sich während einer Behandlung in einer Zahnarztpraxis in einer Gemeinde bei Lausanne. Der Bub wollte die Untersuchung nicht über sich ergehen lassen und verweigerte hartnäckig das Öffnen seines Mundes. Laut der Strafverfügung griff die Zahnärztin daraufhin den Arm des Kindes, zog ihn vom Stuhl und zog ihn – weiter am Arm haltend – zum Empfang. Zehn Tage nach dem Vorfall beschloss die Mutter des Buben, Anzeige zu erstatten.

Vor der Staatsanwaltschaft räumte die Zahnärztin den Vorfall ein. Sie habe den Buben «ausschliesslich aus Schutz» ergriffen, weil er stark gezappelt habe und sich in der Nähe scharfe Instrumente befunden hätten. Der zuständige Staatsanwalt wies diese Darstellung entschieden zurück.

Hast du Angst vor dem Zahnarzt?

Gericht glaubt ihren Ausführungen nicht

Er sprach von einer «reinen nachträglichen Konstruktion». Die Ärztin habe aus «Verärgerung und Überforderung» gehandelt und dabei versäumt, den Behandlungsstuhl abzusenken, um den Buben gefahrlos herunterzulassen. Statt das Risiko zu minimieren, habe sie es «im Gegenteil» erhöht.

Laut einer Praxisassistentin, die den Vorfall beobachtet hatte, befand sich nur ein einziges gefährliches Instrument in der Nähe des Stuhls – entgegen der Aussage der Zahnärztin. In der Strafverfügung heisst es: «Wenn es der Ärztin wirklich um den Schutz des Kindes gegangen wäre, hätte sie die gefährlichen Gegenstände von ihrer Assistentin entfernen lassen.»

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