Fehlende Beamte, lasche Strafen: Polizei gegen Fälleler machtlos

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KriminalstatistikFehlende Beamte, lasche Strafen: Polizei ist gegen Fälleler machtlos

Die Schweiz verzeichnet einen Anstieg bei den Straftaten der Asylsuchenden und der nicht-ständigen Wohnbevölkerung. Sogenannte Fälleler machen den Polizeien zu schaffen. Ihre Handlungsfähigkeit ist jedoch eingeschränkt.

Sogenannte Fälleler gibt es in vielen Kantonen immer mehr. (Symbolbild)
Viele der Täter seien aus Maghreb-Staaten. (Symbolbild)
Bei den Fällelern seien die Polizeikorps in ihrer Handlungsfähigkeit beschränkt: Dadurch, dass es sich um Bagatelldelikte handele, nehme man zwar sehr viele Personen fest, diese seien aber nach ein paar Stunden wieder auf freiem Fuss, so Gaugler.
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Sogenannte Fälleler gibt es in vielen Kantonen immer mehr. (Symbolbild)

Kapo AG

Darum gehts

  • Die Einbruch- und Einschleichdiebstähle haben 2023 zugenommen.

  • Sogenannte Fälleler machen den Polizeikorps zu schaffen. Ein Teil von ihnen sind Asylsuchende aus den Maghreb-Staaten.

  • Um gegen solche Bagatelldelikte vorzubeugen, sei eine starke Polizeipräsenz zentral. «Dies wird aber immer schwieriger, da viele Korps personell am Limit sind.»

Was ist das Problem?

Die Zahl der Straftaten in der Schweiz nimmt zu. Ebenfalls steigend sind die Zahlen der beschuldigten Personen aus der Asylbevölkerung wie auch solche aus der nicht-ständigen Wohnbevölkerung, also abgewiesene Asylsuchende, Kurzaufenthalter, Grenzgänger und Touristen.

Schweizweit fällt auf, dass Personen, die straffällig werden, mit algerischer, marokkanischer oder rumänischer Staatsangehörigkeit nur selten ständig hierzulande leben. Ein Zahlenbeispiel: 2023 wurden 655 Personen aus Algerien in der Schweiz straffällig. 23 von ihnen leben ständig hier, 329 gehören zur Asylbevölkerung und 303 zur nicht-ständigen Wohnbevölkerung. Auch von den 661 Rumäninnen und Rumänen, die straffällig wurden, hatten nur 168 eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung.

Welche Delikte werden begangen?

Bei den drei genannten Nationalitäten sind die Mehrheit der registrierten Straftaten Vermögensdelikte, also unter anderem Einbrüche und Diebstähle. Laut Adrian Gaugler, Sprecher der Konferenz der kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten, muss man hier jedoch unterscheiden.

Die Straftäter aus den Maghreb-Staaten seien oftmals junge Männer, die in Asylzentren lebten. Ein Teil von ihnen habe einen negativen Asylentscheid. «Die jungen Männer fallen für Diebstähle aus Fahrzeugen auf, sind also sogenannte ‹Fälleler›. Bei den Einbruchdiebstählen sind andere Tätergruppen am Werk. In der Regel handelt es sich hier um osteuropäische Gruppierungen.»

Wie kann die Polizei dagegen vorgehen?

Die Polizei habe die Aufgabe, solche Straftaten zu verhindern oder so gering wie möglich zu halten, sagt Gaugler. Gerade bei Bagatelldelikten sei eine starke Polizeipräsenz auf der Strasse und im öffentlichen Raum zentral. «Dies wird aber immer schwieriger, da viele Korps personell am Limit sind und eine Präsenz, wie wir sie zum Beispiel bei der Bekämpfung der Einbruchskriminalität 2014/2015 aufgebaut haben, kaum mehr möglich ist.»

Bei den Fällelern seien die Polizeikorps zudem in ihrer Handlungsfähigkeit beschränkt: Dadurch, dass es sich um Bagatelldelikte handele, nehme man zwar sehr viele Personen fest, diese würden anschliessend polizeilich abgearbeitet, seien aber nach ein paar Stunden wieder auf freiem Fuss, so Gaugler. «Das ist sehr unbefriedigend. Aber die Delikte reichen nicht, um die Personen in Haft zu nehmen. Diesem Umstand sind sich die Täter natürlich aber auch bewusst.»

«Dadurch, dass es sich um Bagatelldelikte handelt, nimmt man zwar sehr viele Personen fest, diese werden anschliessend polizeilich abgearbeitet, sind aber nach ein paar Stunden wieder auf freiem Fuss.»

Was müsste geändert werden?

Laut der KKPKS wäre ein nationaler Datenaustausch zwischen den Polizeikorps von zentraler Bedeutung, vor allem im Bereich der Bagatelldelikte. Aktuell erhalte die beschuldigte Person, wenn überhaupt, höchstens einen Strafbefehl. «Wenn die Person aber in anderen Kantonen weitere Delikte begangen hat und wir die Zusammenhänge erkennen und aufzeigen können, sind wir auch vom Strafmass her in einem ganz anderen Segment. Dann ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass diese Person in Untersuchungshaft genommen werden kann, deutlich höher», so Gaugler.

Dass das die Straftäter abschreckt, bezweifelt Corina Winkler, Sprecherin der Kantonspolizei Aargau. «Während eine Festnahme oder gar eine Haftstrafe für die ständige Wohnbevölkerung abschreckend wirkt, greifen die justiziellen Mittel bei Personen, die hier in der Gesellschaft wenig eingebunden sind, nicht. Die Folgen ihrer Taten beeindrucken sie kaum. Ob sie ein paar Tage in einer Asylunterkunft schlafen oder in einem Gefängnis macht für viele keinen Unterschied.»

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