Tötungsdelikt in Bülach (ZH)Obergericht weist Mutter von Paolo (4) in «kleine Verwahrung» ein
Die Kantonspolizei Zürich verhaftete im Januar 2019 eine heute 32-Jährige, die in Verdacht stand, ihren Sohn getötet zu haben. Nun hat das Obergericht sein Urteil gefällt.
Darum gehts
Im Januar 2019 verhaftete die Kantonspolizei Zürich eine Kamerunerin.
Sie soll ihren vierjährigen Sohn so schwer misshandelt haben, dass dieser an den Folgen seiner Verletzungen starb.
Die Frau litt schon vor der Tat an psychischen Problemen, bei ihr wurde eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert.
Das Obergericht wies die Frau jetzt in eine stationäre Behandlung ein, die umgangssprachlich auch «kleine Verwahrung» genannt wird.
Das Zürcher Obergericht hat am Freitag im Fall einer 32-jährigen Kamerunerin sein Urteil verkündet. Die in Bülach (ZH) wohnhafte Frau fügte ihrem vierjährigen Sohn im Januar 2019 so schwere Verletzungen zu, dass das Kind diesen schliesslich erlag. Der Fall erschütterte die Nachbarschaft damals schwer.
Nun hat das Gericht die Mutter wegen Körperverletzung in nicht schuldfähigem Zustand schuldig gesprochen, wie nau.ch berichtet. Aufgrund ihrer psychischen Erkrankung wird die Frau nun in eine stationäre Massnahme eingewiesen. Umgangssprachlich ist dieses Urteil auch als «kleine Verwahrung» bekannt. Nach der etwaigen Entlassung wird die Frau ausserdem für fünf Jahre aus dem Schengen-Raum verwiesen.
Verletzungen führten zum Herzversagen
Das Urteil des Obergerichts folgt dem Antrag des Zürcher Staatsanwaltes nicht, der eine Verurteilung wegen vorsätzlicher und fahrlässiger Tötung forderte. Gemäss dem Obergericht seien für die Kamerunerin die Folgen ihres Handelns aber nicht vorhersehbar gewesen. Die Mutter soll ihren Sohn unter anderem mit Elektrokabeln und einem Gürtel geschlagen haben. Ausserdem trug er von «Brennnesseln» – dem Verdrehen der Haut an Armen oder Beinen – starke Einblutungen und Quetschungen. Diese Verletzungen hätten schlussendlich zu einer Lungenembolie mit akutem Herzversagen geführt.
«Gefahr für die Allgemeinheit»
Gemäss dem Staatsanwalt war klar, dass die zum Tatzeitpunkt 30-Jährige ihren Sohn immer wieder misshandelt und gezüchtigt und dabei seinen Tod in Kauf genommen habe. Sie sei massiv psychisch gestört und stelle eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. Die Kamerunerin war beim Gerichtstermin nicht persönlich anwesend. Ihr Anwalt forderte in seinem Plädoyer einen Freispruch und verwies auf die Möglichkeit, dass die Verletzungen durch einen Treppensturz verursacht wurden.
Die Mutter des vierjährigen Paolo leidet seit längerer Zeit an psychischen Problemen, ihr wurde eine paranoide Schizophrenie attestiert. Um die Stimmen in ihrem Kopf ruhigzustellen und gegen den Verfolgungswahn anzukämpfen, trank die 32-Jährige immer wieder grosse Mengen Alkohol. Seit sie sich in Untersuchungshaft befindet, musste sie bereits dreimal in die Psychiatrie eingeliefert werden. Dies passierte immer dann, wenn der Geburtstag ihres verstorbenen Sohnes bevorstand. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Angeklagte kann es noch ans Bundesgericht weiterziehen.
Hast du oder hat jemand, den du kennst, ein Kind verloren?
Hier findest du Hilfe:
Fachstelle Kindsverlust, Beratung während Schwangerschaft, Geburt und erster Lebenszeit
Himmelskind.ch, für Akuthilfe und Trauerbegleitung
SIDS, nach plötzlichem Kindstod
Verein Regenbogen Schweiz, Hilfe für trauernde Familien
Mein-Sternenkind.ch, für betroffene Väter, Familien, Angehörige
Lifewith.ch, für betroffene Geschwister
Appella, Telefon- und Onlineberatung bei früher Fehlgeburt
Pro Pallium, Trauergespräche und Trauertreffen
Seelsorge.net, Angebot der reformierten und katholischen Kirchen
Muslimische Seelsorge, Tel. 043 205 21 29
Verband Schweizerischer Jüdischer Fürsorge, Tel. 044 206 30 67
Bist du oder ist jemand, den du kennst, von sexualisierter, häuslicher, psychischer oder anderer Gewalt betroffen?
Hier findest du Hilfe:
Polizei nach Kanton
Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz
Lilli.ch, Onlineberatung für Jugendliche
Frauenhäuser in der Schweiz und Liechtenstein
Zwüschehalt, Schutzhäuser für Männer
Agredis, Gewaltberatung von Mann zu Mann, Tel. 078 744 88 88
LGBT+ Helpline, Tel. 0800 133 133
Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
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