Tötungsdelikt in Bülach (ZH) – Obergericht weist Mutter von Paolo (4) in «kleine Verwahrung» ein

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Tötungsdelikt in Bülach (ZH)Obergericht weist Mutter von Paolo (4) in «kleine Verwahrung» ein

Die Kantonspolizei Zürich verhaftete im Januar 2019 eine heute 32-Jährige, die in Verdacht stand, ihren Sohn getötet zu haben. Nun hat das Obergericht sein Urteil gefällt.

Die Kantonspolizei verhaftete die Kamerunerin im Januar 2019 aufgrund des Verdachts, dass sie ihren Sohn fahrlässig getötet habe. Nun hat das Obergericht im Oktober 2021 sein Urteil gefällt.
Die mittlerweile 32-Jährige wird in eine stationäre Massnahme eingewiesen, umgangssprachlich als «kleine Verwahrung» bekannt.
Der Vierjährige erlitt schwere Einblutungen und Quetschungen, die zu einer Lungenembolie mit akutem Herzversagen führten.
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Die Kantonspolizei verhaftete die Kamerunerin im Januar 2019 aufgrund des Verdachts, dass sie ihren Sohn fahrlässig getötet habe. Nun hat das Obergericht im Oktober 2021 sein Urteil gefällt.

Darum gehts

  • Im Januar 2019 verhaftete die Kantonspolizei Zürich eine Kamerunerin.

  • Sie soll ihren vierjährigen Sohn so schwer misshandelt haben, dass dieser an den Folgen seiner Verletzungen starb.

  • Die Frau litt schon vor der Tat an psychischen Problemen, bei ihr wurde eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert.

  • Das Obergericht wies die Frau jetzt in eine stationäre Behandlung ein, die umgangssprachlich auch «kleine Verwahrung» genannt wird.

Das Zürcher Obergericht hat am Freitag im Fall einer 32-jährigen Kamerunerin sein Urteil verkündet. Die in Bülach (ZH) wohnhafte Frau fügte ihrem vierjährigen Sohn im Januar 2019 so schwere Verletzungen zu, dass das Kind diesen schliesslich erlag. Der Fall erschütterte die Nachbarschaft damals schwer.

Nun hat das Gericht die Mutter wegen Körperverletzung in nicht schuldfähigem Zustand schuldig gesprochen, wie nau.ch berichtet. Aufgrund ihrer psychischen Erkrankung wird die Frau nun in eine stationäre Massnahme eingewiesen. Umgangssprachlich ist dieses Urteil auch als «kleine Verwahrung» bekannt. Nach der etwaigen Entlassung wird die Frau ausserdem für fünf Jahre aus dem Schengen-Raum verwiesen.

Verletzungen führten zum Herzversagen

Das Urteil des Obergerichts folgt dem Antrag des Zürcher Staatsanwaltes nicht, der eine Verurteilung wegen vorsätzlicher und fahrlässiger Tötung forderte. Gemäss dem Obergericht seien für die Kamerunerin die Folgen ihres Handelns aber nicht vorhersehbar gewesen. Die Mutter soll ihren Sohn unter anderem mit Elektrokabeln und einem Gürtel geschlagen haben. Ausserdem trug er von «Brennnesseln» – dem Verdrehen der Haut an Armen oder Beinen – starke Einblutungen und Quetschungen. Diese Verletzungen hätten schlussendlich zu einer Lungenembolie mit akutem Herzversagen geführt.

«Gefahr für die Allgemeinheit»

Gemäss dem Staatsanwalt war klar, dass die zum Tatzeitpunkt 30-Jährige ihren Sohn immer wieder misshandelt und gezüchtigt und dabei seinen Tod in Kauf genommen habe. Sie sei massiv psychisch gestört und stelle eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. Die Kamerunerin war beim Gerichtstermin nicht persönlich anwesend. Ihr Anwalt forderte in seinem Plädoyer einen Freispruch und verwies auf die Möglichkeit, dass die Verletzungen durch einen Treppensturz verursacht wurden.

Die Mutter des vierjährigen Paolo leidet seit längerer Zeit an psychischen Problemen, ihr wurde eine paranoide Schizophrenie attestiert. Um die Stimmen in ihrem Kopf ruhigzustellen und gegen den Verfolgungswahn anzukämpfen, trank die 32-Jährige immer wieder grosse Mengen Alkohol. Seit sie sich in Untersuchungshaft befindet, musste sie bereits dreimal in die Psychiatrie eingeliefert werden. Dies passierte immer dann, wenn der Geburtstag ihres verstorbenen Sohnes bevorstand. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Angeklagte kann es noch ans Bundesgericht weiterziehen.

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Hier findest du Hilfe:

Fachstelle Kindsverlust, Beratung während Schwangerschaft, Geburt und erster Lebenszeit

Himmelskind.ch, für Akuthilfe und Trauerbegleitung

SIDS, nach plötzlichem Kindstod

Verein Regenbogen Schweiz, Hilfe für trauernde Familien

Mein-Sternenkind.ch, für betroffene Väter, Familien, Angehörige

Lifewith.ch, für betroffene Geschwister

Appella, Telefon- und Onlineberatung bei früher Fehlgeburt

Pro Pallium, Trauergespräche und Trauertreffen

Seelsorge.net, Angebot der reformierten und katholischen Kirchen

Muslimische Seelsorge, Tel. 043 205 21 29

Bist du oder ist jemand, den du kennst, von sexualisierter, häuslicher, psychischer oder anderer Gewalt betroffen?

Hier findest du Hilfe:

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Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz

Lilli.ch, Onlineberatung für Jugendliche

Frauenhäuser in der Schweiz und Liechtenstein

Zwüschehalt, Schutzhäuser für Männer

Agredis, Gewaltberatung von Mann zu Mann, Tel. 078 744 88 88

LGBT+ Helpline, Tel. 0800 133 133

Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143

Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147

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