Kanton Wallis: Mann verschob hohe Beträge für Krypto-Dealer

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OberwallisWalliser verschob 415'000 Franken für falsche Krypto-Dealer

Ein 56-Jähriger aus dem Oberwallis leitete Geld von Betrugsopfern ins Ausland weiter. Dafür sprach ihn die Staatsanwaltschaft nun schuldig.

Ein Oberwalliser wurde der Geldwäsche schuldig gesprochen, weil er Gelder von Betrugsopfern entgegengenommen und weitergeleitet hatte.
Die Opfer dachten, mit dem Geld in Krypto oder Aktien zu investieren. Insgesamt überwies der Mann rund 415'000 Franken an ausländische Banken weiter.
Der Oberwalliser wurde von den Tätern «Anton Lubowski» und «Gerhard Melz» kontaktiert, die ihm für die Überweisung der Gelder Provisionen versprachen. Die Identität der beiden bleibt unbekannt.
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Ein Oberwalliser wurde der Geldwäsche schuldig gesprochen, weil er Gelder von Betrugsopfern entgegengenommen und weitergeleitet hatte.

Kantonspolizei Zürich

Darum gehts

  • Ein 56-jähriger Oberwalliser wurde wegen Geldwäscherei verurteilt.

  • Er leitete zwischen 2021 und 2023 rund 415'000 Franken an ausländische Banken weiter. Die Gelder stammten von Betrugsopfern, die in Kryptowährungen oder Aktien investieren wollten.

  • Die Identität der Hintermänner bleibt trotz Ermittlungen unbekannt. Der Oberwalliser wurde der Geldwäsche schuldig gesprochen.

Zwischen 2021 und 2023 hat ein 56-jähriger Oberwalliser Gelder von Betrugsopfern entgegengenommen und dieses an ausländische Banken weitergeleitet. Nun wurde er von der Staatsanwaltschaft Oberwallis verurteilt, wie der «Walliser Bote» schreibt.

Nach der Überweisung war Funkstille

Im Dezember 2021 und Januar 2022 überwies ein Mann aus der Deutschschweiz zwei Beträge von insgesamt 11'000 Franken auf ein Raiffeisen Konto eines Oberwallisers. Ein gewisser «Timon Eggers» habe den Deutschschweizer kontaktiert und behauptet, auf dem Konto des Mannes auf der Krypto-Handelsplattform Coinbase befänden sich 100'000 Euro. Um auf dieses zugreifen zu können, müsse er eine Freischaltegebühr von 11'000 Franken bezahlen. Doch die 100'000 Euro erhielt der Mann nie. Als das Betrugsopfer den Oberwalliser kontaktierte, bestritt dieser, das Geld zu haben und war in der Folge nicht mehr für den Geschädigten erreichbar. Der Deutschschweizer reichte somit Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Oberwallis an.

Gemäss der Ermittlungen wurde der 56-Jährige von unbekannten Tätern kontaktiert, die sich als «Anton Lubowski» und «Gerhard Melz» ausgaben. Sie versuchten den Mann dazu zu bringen, in Kryptowährungen zu investieren, als dieser jedoch ablehnte, versprachen sie ihm Provisionen, wenn er die auf sein Konto überwiesenen Gelder weiterleite.

Er wollte das schnelle Geld

Zunächst zögerte er, ging dann aber doch darauf ein, da «das schnelle Geld» ihm verlockend erschien. Wie die Staatsanwaltschaft in einem Strafbefehl schreibt, war dem Mann bewusst, dass es sich um Geld aus kriminellen Machenschaften handelte. Er eröffnete ein Konto bei der Solarisbank in Deutschland, worüber er das Geld an ausländische Banken weiterleitete. Die Täter nutzten die Fernwartungssoftware AnyDesk, um auf seinen Computer zuzugreifen.

Zwischen Februar 2021 und Februar 2023 erhielt der Mann Gutschriften von zehn Personen auf sein Konto bei einer Raiffeisenbank im Oberwallis. Die Überweisungen beliefen sich auf rund 320'000 Franken. Die Opfer handelten im Glauben, in Kryptowährungen oder Aktien zu investieren.

Eine Gutschrift von 297'000 Franken auf einem Sparkonto der Credit Suisse konnte die Bank rechtzeitig sperren, somit gelangte diese nicht auf das Konto des 56-Jährigen.

Insgesamt überwies der Mann rund 415'000 Franken an ausländische Banken und E-Geld-Institute, unter anderem an Banken in Österreich, Kroatien, Slowenien und Litauen.

Identitäten der Täter bleiben unbekannt

Die Identität der Täter «Anton Lubowski», «Gerhard Melz» und «Timon Eggers» konnten trotz intensiver Ermittlungen nicht geklärt werden. Die Taten des Oberwallisers vereitelten die Ermittlungen.

Der Mann wurde von der Staatsanwaltschaft Oberwallis der Geldwäsche schuldig gesprochen. Er wurde zu einer unbedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 30 Franken verurteilt, insgesamt also 5400 Franken. Zudem muss er noch die Verfahrenskosten von 1300 Franken tragen.

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