Rückkehrberatung Zürich: Krimineller Bosnier wurde Schafhirte

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ZürichKanton half Kriminellem nach Landesverweis, Schafhirte zu werden

Die Rückkehrberatung im Kanton Zürich ist ein Erfolg: Zwei Drittel der Straftäter mit Landesverweis verlassen nach dem Gefängnis freiwillig die Schweiz. Auch, weil sie im Knast schon Hilfe bekommen, um im Heimatland Fuss zu fassen.

Ein Bosnier, der in der Schweiz kriminell wurde und einen Landesverweis kassierte, konnte nach der Rückkehr in sein Heimatland einem Bauern, der einen Nachfolger suchte, die Schafe abkaufen.
An der Pressekonferenz vom Kanton Zürich zeigten die Regierungsräte stolz, wie sich der Ex-Knasti, der zuvor kaum Bosnisch sprach, in Bosnien eine neue Existenz aufgebaut hat.
Pascal Muriset, Co-Leiter Projekt Rückkehrberatung, Justizvollzug und Wiedereingliederung (JI), erzählt, dass der Bosnier bereits im Strafvollzug einen externen Kurs zur Schaf- und Rinderzucht und Käseproduktion machen konnte.
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Ein Bosnier, der in der Schweiz kriminell wurde und einen Landesverweis kassierte, konnte nach der Rückkehr in sein Heimatland einem Bauern, der einen Nachfolger suchte, die Schafe abkaufen.

Kanton Zürich/JI

Darum gehts

  • Der Kanton Zürich unterstützt Straftäter mit Landesverweis bei der Rückkehr in ihre Heimatländer.

  • Das Pilotprojekt des Kantons Zürich dauerte zwei Jahre und war so erfolgreich, dass es ab 2026 in den Regelbetrieb überführt wird.

  • Ein Bosnier wurde durch das Programm erfolgreich Schafhirte in Bosnien.

  • Die Rückkehrberatung hilft, Kosten für die Schweiz zu sparen und den Straftätern in ihren Heimatländern eine Perspektive zu bieten.

Der Kanton Zürich hat zwei Jahre lang ein Pilotprojekt durchgeführt: Bereits während des Strafvollzugs erhielten Straftäter, die nach Absitzen der Strafe einen Landesverweis hatten, eine Rückkehrberatung.

Ziel der Rückkehrberatung: Dass die Straftäter ohne polizeilichen Zwang und begleiteten Flug in die Heimat zurückkehren. Das koste weniger. Auch konnten die Kriminellen mit der freiwilligen Rückkehr ihre Haftstrafe abkürzen und früher bedingt entlassen werden. Vorteil: Weniger Kosten für die Schweiz.

Nach zwei Jahren zieht der Kanton Zürich eine positive Bilanz und will das Angebot ab 2026 in den Regelbetrieb überführen.

Bosnier wurde nach Landesverweis Schafhirte

Die Beratungsgespräche haben zum Ziel, den Straftätern in ihrem Herkunftsland eine Perspektive zu bieten, damit ihnen der Neustart gelingt, ohne rückfällig zu werden. Dafür liess der Kanton in manchen Fällen auch Geld springen.

Ein gutes Beispiel für die gelungene Rückkehrberatung: Der Fall des Bosniers R., der in der Schweiz geboren und aufgewachsen ist, gut Schweizerdeutsch, aber kaum Bosnisch sprach, nach der Haft aber einen Landesverweis hatte. Sein Ziel: In Bosnien Schafhirte zu werden. Pascal Muriset, Co-Leiter Projekt Rückkehrberatung beim Amt für Justizvollzug und Wiedereingliederung (JI), erkärt: «Er konnte bereits im Strafvollzug einen externen Kurs zur Schaf- und Rinderzucht und Käseproduktion machen und lernte bosnisch.»

Nach der freiwilligen Rückkehr sei es dem Bosnier gelungen, bei einem alten Landwirt einen Hilfsarbeiter-Job zu übernehmen und ihm schliesslich die Schafsherde für einen fairen Preis abzukaufen.

Das Fallbeispiel von Herrn R., der nach dem Gefängnis nach Bosnien zurück musste.

Das Fallbeispiel von Herrn R., der nach dem Gefängnis nach Bosnien zurück musste.

Kanton Zürich /JI

Kanton sparte 370'000 Franken ein

Regierungsrätin Jacqueline Fehr erklärte an der Medienkonferenz vom Donnerstag: «Mit einer Rückkehrberatung wird ein Neustart im Herkunftsland realistischer.»

Seit Projektbeginn Anfang 2023 haben sich 309 Personen beraten lassen, insgesamt fanden 545 Gespräche statt. Rund die Hälfte der beratenen Personen erhielt organisatorische Hilfe, sieben Prozent finanzielle Unterstützung. Dadurch, dass viele nach der Haft die Schweiz freiwillig verlassen haben, sparte sich der Kanton teure Administrativhaft und auch durch die bedingte Entlassung konnten Kosten eingespart werden: Total 370'000 Franken.

Asylwesen hat Rückkehrberatungen schon etabliert

Beim gesamten Projekt konnte der Justizvollzug vor allem auf die Erfahrungen zurückgreifen, die der Kanton bereits mit solchen Rückkehrberatungen im Asylbereich gemacht hatte: Auch dort gab es einige Fälle von Menschen, die nach einem Negativ-Entscheid freiwillig in Länder zurückkehrten, mit denen es nicht einmal Abkommen gibt. Einige Rückkehrer erhielten Geld für ein Tuktuk oder Hilfe beim Aufbau eines Elektroladens in der Heimat oder man half ihnen, in der Heimat einen Job zu finden.

Das Ganze sei auch eine Frage der Würde, denn viele Rückkehrer würden gerne «erfolgreich» in die Heimat zurückkehren, insbesondere wenn sie zuvor aus wirtschaftlichen Gründen weggeschickt wurden, um vom Ausland aus die Familie finanziell zu unterstützten. «Manchmal reichen auch schon gute Kleider, damit jemand freiwillig das Flugzeug besteigt», sagte Jacqueline Fehr an der Pressekonferenz. «Und jeder Anzug, den wir kaufen, ist ein x-faches günstiger als eine begleitete Rückführung.»

Was hältst du von der Rückkehrberatung für Straftäter im Kanton Zürich?

Die gesamte Medienkonferenz zu den Rückkehrberatungen gibt es hier nachzusehen.

Kanton Zürich/JI

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