Kanton AargauZugfahrt wird für Frau zum Albtraum – Mann (40) verurteilt
Ein 40-jähriger Eritreer ist wegen sexueller Belästigung verurteilt worden: In einer S-Bahn fasste er einer Frau an Bein, Brust und Gesäss.
Darum gehts
Ein 40-jähriger Mann aus Eritrea wurde wegen sexueller Belästigung in einer S-Bahn verurteilt.
Der Vorfall ereignete sich auf der Strecke von Turgi nach Baden im Kanton Aargau.
Der Mann erhielt eine Busse von 500 Franken und muss insgesamt 1070 Franken zahlen. Das Opfer fordert zusätzlich Schadenersatz.
Ein 40-jähriger Mann aus Eritrea ist nach einem Vorfall in einer S-Bahn wegen sexueller Belästigung verurteilt worden. Der Vorfall ereignete sich im März 2024 auf der Zugstrecke von Turgi nach Baden im Kanton Aargau.
Es war gegen 23 Uhr, als der Mann am Bahnhof Turgi in den Zug stieg und sich in einem Abteil schräg gegenüber einer Frau platzierte, die bereits dort sass, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet. Der Mann habe ein Gespräch mit ihr begonnen und dabei mit seiner rechten Hand an ihr Bein sowie an ihre Brust gegriffen.
Beim Aussteigen griff er ihr ans Gesäss
Laut Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft machte die Frau deutlich, dass sie die Berührungen nicht wünschte und sich unwohl fühlte. Dennoch habe der Mann sein Verhalten fortgesetzt.
Als die Frau schliesslich aufstand, um den Zug zu verlassen, griff der Mann mit seiner Hand an ihr Gesäss, bevor sie das Abteil verlassen konnte. Die Frau empfand dies als klare sexuelle Belästigung und meldete den Vorfall.
Busse von 500 Franken
Im Strafbefehl wird betont, dass der Mann wusste oder zumindest für möglich hielt, dass sein Verhalten die Frau als unangemessen empfinden könnte. Aufgrund dieser Erkenntnisse verurteilte die Aargauer Staatsanwaltschaft den Mann zu einer Busse von 500 Franken. Neben der Geldstrafe wurden ihm zusätzliche Gebühren und Kosten in Höhe von insgesamt 570 Franken auferlegt, sodass der Betrag, den er zu zahlen hat, 1070 Franken beträgt.
Opfer fordert Schadensersatz
Zusätzlich zur strafrechtlichen Verurteilung stellte die Frau eine Schadenersatzforderung für die erlittene sexuelle Belästigung. Die Höhe dieser Forderung ist im Strafbefehl jedoch nicht festgelegt, so die «Aargauer Zeitung» weiter.
Die Staatsanwaltschaft verwies darauf, dass dieser Anspruch über den Zivilweg geltend gemacht werden müsse, da Schadenersatzfragen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Strafbehörden fallen.
Wirst du oder wird jemand, den du kennst, sexuell belästigt?
Hier findest du Hilfe:
Belästigt.ch, Onlineberatung bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
Verzeichnis von Anlaufstellen
Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz
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