Covid-Gesetz: Gesundheitsminister Alain Berset (SP) kämpft für die Verlängerung

Livetickeraktualisiert am Dienstag, 2. Mai, 2023

Pressekonferenz«Ein Covid-Zertifikat wird es in der Schweiz nicht mehr brauchen, das ist vorbei»

Bereits zum dritten Mal stimmt die Schweiz über das Covid-Gesetz ab. Bundesrat und Parlament wollen dieses bis Mitte 2024 verlängern. Jetzt erklärt Alain Berset, wieso.

Deine Meinung zählt

Dienstag, 02.05.2023

Ende der Pressekonferenz

Damit ist die Pressekonferenz beendet. Die wichtigsten Aussagen gibt es unten im Ticker.

Planungssicherheit

Bei einem Nein und einem Wiedererstarken der Pandemie müssten die Kantone wieder mit denselben Mechanismen arbeiten wie zu Beginn der Pandemie, sagt Bühler. Im Covid-Gesetz sei klar geregelt, was der Bund mache und was die Kantone. Das helfe, über eine längere Zeit Klarheit zu haben. Die Verlängerung gebe Planungssicherheit.

«Ein Nein ist ein Nein»

«Ein Nein ist ein Nein. Dann ist es am 31. Dezember vorbei. Das hätte also relativ schnell Konsequenzen», sagt Berset auf eine entsprechende Frage. Er glaube aber, dass es Sinn mache, die Arbeit sauber abzuschliessen – bei der Medikamentenfinanzierung aber auch beim Zertifikat. Das mitten im Winter zu beenden, hält er nicht für klug.

Medikamente privat finanzieren?

Würden die Medikamente privat finanziert bei einem Nein? Laut Anne Lévy vom BAG finanziere der Bund die Medikamente nicht zu 100 Prozent. Doch die Firmen rechneten jetzt mit der gestaffelten Finanzierung des Bundes.

Kein Ja-Komitee

Es gibt ein Nein-Komitte, aber kein Ja-Komitee, sagt ein Journalist. Berset widerspricht: «Das Ja-Komitee besteht aus Parlament, Bund und Kantonen. Das ist eine ziemlich starke Position.» Man wolle jetzt geordnet die Pandemie beenden. «Wir wollen in das Ende der Übung gehen, gerne. Aber in guter Ordnung.» Berset kenne nicht viele Gesetze, über die dreimal abgestimmt werde in zwei Jahren. «Wir hoffen, dass die Bevölkerung die Unterstützung für die Arbeit der Behörden ein drittes Mal zum Ausdruck bringt.»

Zertifikat nutzlos?

Die Gegner behaupten, das Zertifikat sei nutzlos. «Damit hat das Gesetz nichts zu tun», sagt Berset. «Es ist da, um sicherzustellen, dass die Leute, die reisen wollen, ein Zertifikat haben können. Es gibt heute noch Länder, die ein Zertifikat verlangen.» Gleichzeitig sieht Berset nicht, dass das Zertifikat noch einmal in der Schweiz angewendet werde.

Fragerunde

Sind wir Mitte 2024 wieder nicht mehr vorbereitet?, will eine Journalistin wissen. «Es gibt zwei Elemente», sagt Berset: «Das erste ist, dass man die Entwicklung eines Viruses nicht in Kalenderjahren, sondern in Jahreszeiten misst. Die sechs Monate sind wichtig, weil die Gefahr im Winter grösser ist.» Der zweite Grund sei die Entwicklung der Medikamente, die jetzt in der Pipeline seien.

Zwei vom Bund geförderte Medikamente seien noch in der Entwicklung, sagt Patrick Mathys. Beide seien so weit, dass entweder noch im Verlauf des Herbsts oder frühestens im Frühling 2024 eine Zulassung kommen könnte. Mit einem Nein bestehe das Risiko, dass diese Medikamente dann nicht zur Verfügung stünden.

«Instrumente nicht aus der Hand geben»

Bei einem Nein könnten die Zertifikate, wie sie jetzt geregelt sind, nicht mehr eingesetzt werden, sagt Bühler. Dies könnte zu Problemen beim Reisen führen. Auch Grenzgängerinnen und Grenzgänger, auf die gerade die Grenzkantone angewiesen seien im Gesundheitswesen, könnten mit dem Gesetz von Einschränkungen befreit werden. «Im Notfall müssten wir neu verhandeln und erneut mit Notrecht agieren. Wir sollten diese wichtigen Instrumente deshalb nicht vorschnell aus der Hand geben», sagt Bühler.

«Patienten müssten länger warten»

Ein Nein zur Verlängerung des Gesetzes könnte laut Bühler dazu führen, dass Patientinnen und Patienten, denen ein schwerer Verlauf droht, länger auf ihr Medikament warten müssten. Auch die Koordination der Vorsorgeplanung und der Kapazitäten stütze sich auf die Grundlage des Covid-Gesetzes.

Kantone unterstützen Verlängerung

Regierungsrat Martin Bühler übernimmt. Das Virus sei noch da und zirkuliere weiterhin in der Bevölkerung, aber Covid habe viel von seinem Schrecken verloren. Die Auslastung der Spitäler mit Covid-19-Patientinnen und -Patienten sei tief. Trotzdem unterstützten die Kantone die «verhältnismässige und sinnvolle» Unterstützung. Das Covid-19-Gesetz sei wichtige Grundlage, um Hand in Hand mit dem Bund handeln zu können.

«Wir haben gelernt»

Berset betont, dass es bereits zwei Abstimmungen gegeben habe über das Gesetz. Erst über die erstmalige Anwendung, dann über eine Anpassung und jetzt also erneut gegen die Verlängerung. Das Gesetz habe sich bewährt und verschiedene Projekte zu neuen Medikamenten liefen noch bis 2024. Deshalb sei die Verlängerung sinnvoll. «Wir sind wohl das einzige Land der Welt, in dem schon zweimal über das Covid-Gesetz abgestimmt worden ist.» Alle Analysen zeigen laut Berset eines: «Wir waren zu wenig vorbereitet. Das haben uns die Medien auch immer wieder gesagt. Es geht genau darum bei diesem Gesetz. Die Basis zu haben, um gut vorbereitet zu sein, wenn es nötig wird.»

Pressekonferenz beginnt

Bundespräsident Alain Berset eröffnet die Pressekonferenz. Bundesrat und Parlament setzen sich für ein Ja zur Verlängerung ein. Es handle sich um eine vorausschauende Präventionsmassnahme. Einerseits sollen bis Mitte 2024 Medikamente eingeführt und eingesetzt werden können zur Bekämpfung der Krankheit. Andererseits soll der Zugang zum Covid-Zertifikat wo nötig ermöglicht werden, etwa für Reisen in Länder, die das weiter erfordern.

Teilnehmende

Diese Personen nehmen an der Pressekonferenz teil:

  • Bundespräsident Alain Berset, Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI)

  • Regierungsrat Martin Bühler (GR), Mitglied Leitender Ausschuss der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK)

  • Anne Lévy, Direktorin des Bundesamts für Gesundheit (BAG)

Wieso wird erneut abgestimmt?

Als die Covid-Pandemie Anfang 2020 die Schweiz erreichte, musste der Bundesrat schnell handeln. Er stützte sich dabei auf das Epidemiengesetz und auf Notrecht. Mit dem Covid-19-Gesetz hat das Parlament im September 2020 eine befristete gesetzliche Grundlage geschaffen. Es legt zusammen mit dem Epidemiengesetz fest, mit welchen zusätzlichen Massnahmen der Bundesrat die Pandemie bekämpfen soll. Das Volk hat seither zwei Mal über das Gesetz abgestimmt und sich beide Male dafür ausgesprochen.

Aufgrund der unsicheren Entwicklung hat das Parlament im Dezember 2022 bestimmte Massnahmen des Covid-19-Gesetzes nochmals bis Mitte 2024 verlängert. Damit sollen Bund und Kantonen im Notfall weiterhin einzelne Massnahmen zur Verfügung stehen. Dagegen wurde das Referendum ergriffen, weshalb ein drittes Mal über das Gesetz abgestimmt wird.

Darum gehts

Bundesrat und Parlament möchten das Covid-Gesetz bis Mitt 2024 verlängern. Mit dem Gesetz wurden laut Bundesrat Grundlagen geschaffen, um rasch zu handeln und die Pandemie einzudämmen. Auch wenn diese Pandemie sich mittlerweile stark abgeschwächt habe, lasse sich der weitere Verlauf nicht zuverlässig abschätzen. Das Parlament hat deshalb bestimmte Massnahmen bis Mitte 2024 verlängert. Zu diesen Massnahmen zählen insbesondere:

  • Der Schutz besonders gefährdeter Personen.

  • Medikamente gegen schwere Covid-Erkrankungen.

  • Die Einreise von Grenzgängerinnen und Grenzgängern.

  • Das Covid-Zertifikat für den Reiseverkehr.

  • Die Reaktivierung der SwissCovid-App.

316 Kommentare
Kommentarfunktion geschlossen