SterbekapselSchaffhausen drohte schon im Juli mit rechtlichen Konsequenzen
Die umstrittene Suizid-Kapsel Sarco soll in Schaffhausen erstmals verwendet worden sein. Die Staatsanwaltschaft drohte bereits vor Monaten mit rechtlichen Konsequenzen.
Darum gehts
Die umstrittene Suizid-Kapsel Sarco soll im Kanton Schaffhausen erstmals eingesetzt worden sein.
Erst am Montag erklärte Bundesrätin Baume-Schneider die Kapsel als nicht rechtskonform.
Die Kapsel wirft rechtliche Fragen auf, die bislang ungeklärt sind.
Es hätte bereits im Juli passieren sollen: Nun soll die umstrittene Suizid-Kapsel Sarco im Kanton Schaffhausen erstmals zum Einsatz gekommen sein. Eine Person sei in der Kapsel tot aufgefunden worden, schreibt «Blick».
Wie es in der Zeitung heisst, soll in diesem Zusammenhang eine Person verhaftet worden sein. Die Schaffhauser Staatsanwaltschaft bestätigt einen Einsatz der Polizei. Weitere Informationen sind noch nicht bekannt.
Bundesrätin: «Sarco ist nicht rechtskonform»
Erst am Montag sagte die SP-Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider in der Fragestunde in Bezug auf Sarco, dass der Einsatz «in zweierlei Hinsicht nicht rechtskonform» sei. Zum einen verstosse die Stickstoff-Kapsel gegen das Produktesicherheitsrecht, zum anderen gegen das Chemikaliengesetz. Bei einem Verstoss gegen das Produktesicherheitsrecht, das besagt, dass Produkte Menschen nicht gefährden dürfen, müsse im Einzelfall geklärt werden, wer zuständig sei. Bei einer nicht rechtskonformen Verwendung von Stickstoff müssten die Kantone intervenieren.
Davon scheinen sich die Mitglieder von «The Last Ressort» nicht abschrecken zu lassen. Bei einer Pressekonferenz im Juli sagten die Verantwortlichen: «Unseres Erachtens gibt es keine rechtlichen Hindernisse für die Verwendung dieses Instruments.» Die Anwälte der Sterbeorganisation seien mit mehreren Kantonen in Kontakt gewesen. Es hiess, dass man die Kapsel noch vor Ende Jahr einsetzen wolle.
«The Last Resort» stellte im Juli vor, wie die Sterbekapsel funktioniert.
20minSchaffhausen drohte bereits zuvor mit Konsequenzen
Der Einsatz von Sarco wurde im Sommer sowohl in Schaffhausen als auch im Wallis vorsorglich verboten. Im Juli drohte die Schaffhauser Staatsanwaltschaft bereits mit «ernsthaften juristischen Konsequenzen», sollte die Todeskapsel im Kanton tatsächlich eingesetzt werden. Zuvor soll sich die Organisation via Anwältin beim Schaffhauser Kantonsarzt über die Eckpunkte einer «Betriebs- und Berufsausübungsbewilligung» erkundigt haben. Im Wallis intervenierte der Kantonsarzt.
Rechtliche Fragen
Die Kapsel wirft verschiedenste rechtliche Fragen auf, die bislang ungeklärt sind. Einerseits ist Suizid nicht illegal, Stickstoff ein frei verkäufliches Gas und die Person, die die Kapsel nutzt, beendet ihr Leben durch eigene Aktivierung des Geräts. Andererseits verurteilt Artikel 115 des Strafgesetzbuches die «Anstiftung und Beihilfe zum Selbstmord aus selbstsüchtigen Beweggründen». Dieser Gesetzesartikel könne laut Experten gegen diejenigen eingesetzt werden, die den Sarco zur Verfügung stellen.
Das steht im Artikel 115 des StGB
«Wer aus selbstsüchtigen Beweggründen jemanden zum Selbstmorde verleitet oder ihm dazu Hilfe leistet, wird, wenn der Selbstmord ausgeführt oder versucht wurde, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.»
Laut mehreren Experten müsste zudem geklärt werden, ob die Suizidkapsel als Medizinprodukt qualifiziert ist und durch Swissmedic bewilligt werden. Wie der «Tages Anzeiger» im August schrieb, hat Swissmedic Sarco geprüft und verkündet: Die Sterbekapsel sei weder ein Arzneimittel noch ein Medizinprodukt. Es brauche weitere «behördliche Abklärungen zur Qualifizierung und Legitimation des Produkts».
Ausserdem soll, wie die Organisation bei der Pressekonferenz im Sommer sagte, kein Arzt bei der Verwendung von Sarco anwesend sein. So stellt sich unter anderem die Frage, wie die Urteilsfähigkeit des Nutzers festgestellt wird. Um diese Fragen zu beantworten, müssten die Umstände, wie die Kapsel eingesetzt werden soll, abschliessend bekannt sein. Das sind sie jedoch derzeit nicht.
Hast du oder hat jemand, den du kennst, Suizidgedanken? Oder hast du jemanden durch Suizid verloren?
Hier findest du Hilfe:
Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Pro Mente Sana, Tel. 0848 800 858
Seelsorge.net, Angebot der reformierten und katholischen Kirchen
Muslimische Seelsorge, Tel. 043 205 21 29
Jüdische Fürsorge, info@vsjf.ch
Kinderseele Schweiz, Beratung für psychisch belastete Eltern und ihre Angehörigen
Angehörige.ch, Beratung und Anlaufstellen
Verein Familientrauerbegleitung.ch
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