OperationsfehlerMathias Stix (56) ist nach Routine-OP gelähmt – niemand will zahlen
Ein Mann leidet an Tetraplegie, seit einem Chirurgen bei seiner Operation ein Handgriff missglückte. Doch niemand möchte für die Kosten aufkommen.
Darum gehts
Ein Mann wurde während einer Rücken-OP gelähmt.
Weder die Arzt-Haftpflicht- noch die Unfallversicherung wollen zahlen.
Opfer von unverschuldeten Medizin-Unfällen stehen somit im aktuellen System oft mit leeren Händen da.
Mathias Stix sitzt seit einem OP-Zwischenfall im Jahr 2016 im Rollstuhl. Er litt unter sogenannter Spinalkanalstenose, einer Verengung des Nervenkanals an der Halswirbelsäule. Doch die Rückenoperation zur Behandlung schlug fehl. Beim Routineeingriff entglitt dem Chirurgen das Operationsinstrument. Stix’ Rückenmark-Nervenbahnen wurden verletzt, mit der Folge Tetraplegie.
Seither kämpft der 56-Jährige um Entschädigung für das, was nicht als Unfall anerkannt wird. «Die Versicherungen zögern alles hinaus, soweit sie nur können», so Stix gegenüber SRF. Weder seine eigene Unfallversicherung noch die Haftpflichtversicherung des Chirurgen will etwas zahlen. Und dies, obwohl Stix seit dem Zwischenfall seinen Alltag nicht mehr allein bewältigen kann.
Unfallversicherung übernimmt selten
Anwalt Hardy Landolt gibt an, im aktuellen System müssten Patienten den Ärzten eine Verletzung der Sorgfaltspflicht nachweisen, was oft sehr schwierig sei. «Es ist einfacher, im Lotto einen Sechser zu haben, als bei einem Medizin-Unfall eine Leistung aus der Unfallversicherung zu bekommen», so Rechtsprofessor Thomas Gächter von der Universität Zürich.
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Für das Bundesgericht ist klar: Wer sich einer Operation unterzieht, muss auch mit dem Risiko eines seltenen Ereignisses rechnen. Dazu zähle auch der Fehler des Chirurgen. Daher zähle das Entgleiten des Instruments nicht als Unfall.
Haftpflichtversicherung des Arztes zahlt wohl auch nicht
Einen Teil von Stix’ Lohn übernahm seine Unfallversicherung, doch nun muss er die Folgekosten seiner Einschränkung selbst berappen. Er erhalte eine von der Allgemeinheit bezahlte IV-Rente, von der er nicht leben könne. Dass die Haftpflichtversicherung des Arztes nach sechs Jahren doch noch bezahlt, sei auch unwahrscheinlich. Denn eine Verletzung der Sorgfaltspflicht sei schwierig nachzuweisen. «Wir mussten unser ehemaliges Firmenvermögen und unsere Pensionskasse aufbrauchen, um unser Leben zu finanzieren», sagt der 56-Jährige.
Opfer von unverschuldeten Medizin-Unfällen stehen somit im aktuellen System oft machtlos da. Gächter fordert aus diesem Grund einen Entschädigungsfonds für Härtefälle. Der Topf soll für die erste Not sorgen und das Leben der Betroffenen schützen. Jedoch sind bisher alle parlamentarische Vorstösse für einen solchen Fonds gescheitert.
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