Transparenz bei Werbung: So kennzeichnet 20 Minuten Inhalte

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4. KapitelTransparenz

Wir zählen Transparenz im Feld der Werbung zu den Grundvoraussetzungen für die Glaubwürdigkeit eines Mediums. Kapitel 4 der Publizistischen Leitlinien erklärt die Grundzüge.

4.1 Deklaration von Werbung

Wir sorgen für eine klar erkennbare Trennung von redaktionellen Inhalten und Werbeinhalten. Dies im Einklang mit dem «Code of Conduct Werbung in Medien». Wir machen keine Schleichwerbung, wie dies das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) vorschreibt.

4.2 Werbeinventar

Unter Inseraten verstehen wir sämtliche bezahlten Veröffentlichungen im Bereich der kommerziellen Kommunikation. 20 Minuten und 20 Minutes stehen im Rahmen der Werbefreiheit allen Werbetreibenden offen. Wir behalten uns vor, ein Inserat abzulehnen, wenn es die internen Richtlinien nicht erfüllt, beispielsweise einen diskriminierenden Inhalt hat oder der Jugendschutz tangiert ist.

Dies gilt insbesondere auch für kommerzielle Content-Umsetzungen. Content-Werbung, die als Native Advertising ausgespielt wird, wird in zwei Arten unterschieden:

Branded Content: Bei dieser kommerziellen Werbeform handelt es sich um speziell auf eine Marke und eine Botschaft massgeschneiderte Content-Umsetzungen mit eigenem Storyboard im publizistischen Umfeld. Solche Beiträge können auch Wettbewerbe enthalten, die entweder von 20 Minuten, 20 Minutes oder von Werbekunden bereitgestellt werden.

Content Sponsoring: Eine Marke tritt mit Logo oder weiteren werblichen Integrationsmöglichkeiten im redaktionellen Umfeld – zum Beispiel in einem Video- oder Social-Media-Format, als Sponsor in Erscheinung.

Bei Bedarf können Experten und Content Creators aus ausgewählten redaktionellen Bereichen (Entertainment, People, Sport, Lifestyle) auch kommerzielle Inhalte erstellen, um eine hohe Qualität und thematische Relevanz zu gewährleisten. Die übrigen Ressorts übernehmen keine kommerziellen Produktionen. Sämtliche kommerziellen Inhalte werden transparent deklariert.

4.3 Politische Werbung im Bereich Content-Werbung

Wahlwerbung oder politische Werbung wird im Bereich der Content-Werbung explizit als solche gekennzeichnet. Es ist nicht zulässig, den Eindruck journalistischer Ausgewogenheit zu erwecken oder journalistische Formate von 20 Minuten nachzuahmen. Ebenfalls nicht zulässig ist die Verbreitung von Hetze, Diskriminierung oder Falschinformationen. Alle bezahlten politischen Inhalte werden mitsamt der visuellen Darstellung vor der Veröffentlichung vom Rechtsdienst der TX Group und der Chefredaktion von 20 Minuten überprüft und genehmigt, um sicherzustellen, dass sie den juristischen und publizistischen Anforderungen entsprechen.

4.4 Programmatische Werbung

Bei automatisiert geschalteter Werbung (Programmatic Advertising) behält sich 20 Minuten vor, diese wieder entfernen zu lassen. Wir handeln im Sinne des Codes of Conduct Programmatic Advertising. Dieser macht Auflagen etwa im Bereich der Verifizierung, der Datennutzung, der Kostentransparenz oder bei der Verhinderung betrügerischer Werbung.

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