Sturz von AssadNach SEM-Entscheid: Werden Syrer in der Schweiz bald abgeschoben?
Mit dem Ende des Assad-Regimes bleibt die Lage in Syrien instabil. Was bedeutet das für Geflüchtete in der Schweiz? SEM und ein Asylrechtsexperte warnen vor frühzeitigen Schlüssen.
Darum gehts
Das Assad-Regime in Syrien ist gestürzt, doch die Lage bleibt instabil.
Die SVP fordert einen Aufnahmestopp für syrische Geflüchtete in der Schweiz.
Das SEM warnt vor voreiligen Entscheidungen und beobachtet die Situation.
Rückführungen könnten Jahre dauern, da bilaterale Abkommen fehlen.
Unterschiedliche Aufenthaltsstatus beeinflussen die Rückführung von Syrern.
Der syrische Machthaber Baschar al-Assad wurde gestürzt und soll nach Russland geflüchtet sein. Die Lage in Syrien bleibt ungewiss. Dennoch fordert die SVP bereits am Montag einen Schweizer Aufnahmestopp für Syrerinnen und Syrer: «Das Ende des Assad-Regimes stellt eine positive Entwicklung dar. Der Grund für die grossen Flüchtlingswellen aus Syrien fällt damit weg», erklärt SVP-Nationalrat und Asylchef Pascal Schmid.
Wie Deutschland und Österreich hat auch das Staatssekretariat für Migration (SEM) bereits am Montag reagiert. Die Schweizer Behörde entschied: Asylverfahren und - entscheide bei Asylsuchenden aus Syrien werden per sofort sistiert, bis man die Situation neu beurteilen kann. Auf X heisst es: «Das SEM kann aktuell nicht fundiert prüfen, ob Asylgründe vorliegen und ob der Vollzug einer Wegweisung zumutbar ist.»
SEM will politische Situation in Syrien abwarten
In der Schweiz leben derzeit rund 28'000 syrische Geflüchtete mit unterschiedlichen Aufenthaltsstatus. Was bedeutet das jetzt für sie? Werden die Syrerinnen und Syrer hierzulande mittelfristig abgeschoben? Wie das SEM noch am Vormittag gegenüber 20 Minuten sagte, werde man nun beobachten, wie stabil sich die neuen Machthaber etablieren können, auf welche Akzeptanz sie im Land stossen und wie sich das politische und gesellschaftliche Leben in Syrien entwickelt.
Das SEM verfolge die Entwicklungen in allen Herkunftsländern von Asylsuchenden eng und laufend. «Auf Basis dieser Analysen und den davon abgeleiteten Schlussfolgerungen passt das SEM seine Asylpraxis gegebenenfalls an.»
Syrische Rebellen stürmten das berüchtigte Militärgefängnis Saidnaja nördlich von Damaskus. Das Gefängnis war wegen der dort herrschenden Brutalität auch als «Schlachthaus» bekannt. Laut Menschenrechtsorganisationen richtete das Assad-Regime in Saidnaja Tausende politische Gefangene hin. Nach der Erstürmung suchten Angehörige verzweifelt nach inhaftierten Familienmitgliedern.
Szenario Stabilisierung: So würde die Schweiz vorgehen
Doch was passiert, sollte sich die Lage in Syrien tatsächlich stabilisieren? Sollte sich die Schweiz dazu entscheiden, syrische Geflüchtete zurückzuschicken, dauert das laut Rechtsanwalt Daniel Hoffmann, Experte für Asylrecht, wahrscheinlich noch Jahre. Der Grund: Die Rückführung abgewiesener Asylsuchender gestalte sich oft als langwieriger Prozess.
«Sie setzt voraus, dass das Herkunftsland bereit ist, die betroffenen Personen wieder aufzunehmen – was in der Regel durch bilaterale Rückübernahmeabkommen mit einer neuen Regierung geregelt wird», so der Asylrechtsexperte. «Bis jedoch ein solches Abkommen mit Syrien bestünde, dauert es vermutlich noch Jahre.» Hoffmann verweist auf ein Beispiel: «Obwohl der Bürgerkrieg in Sri Lanka offiziell 2009 endete, sind Rückführungen bis heute selten. Der Grund liegt in fehlenden Vereinbarungen und einer mangelnden politischen Stabilität.»

Ein verunstaltetes Porträt des gestürzten syrischen Präsidenten Baschar al-Assad in Damaskus in einer verwüsteten Sicherheitseinrichtung der Regierung.
AFPFür eine Rückführung Tausender Syrerinnen und Syrer brauche auch die Schweizer Bürokratie ihre Zeit: «Das SEM arbeitet vermutlich noch nicht vollständig digital, wodurch jeder Fall mit enormem Aufwand verbunden ist. Wahrscheinlich wäre zusätzliches Personal nötig, um jedes Dossier einzeln bearbeiten zu können.» Bereits jetzt sei das SEM beispielsweise mit der Bearbeitung der Gesuche ukrainischer Geflüchteten ausgelastet.
Die syrischen Geflüchteten haben verschiedene Aufenthaltsstatus. Laut Hoffmann würde das SEM Gesuche wohl in dieser Reihenfolge prüfen:
Ausweis F: 2024 waren 6074 syrische Staatsangehörige mit einer vorläufigen Aufnahme in der Schweiz (Stand Ende Oktober). Bedeutet: Eine Zwischenlösung für Personen, die nicht zurückgeschickt werden können – beispielsweise aufgrund der politischen Lage in ihrem Herkunftsland. Gleichzeitig berechtigt er nicht zu einem regulären Aufenthaltsstatus. «Dieser spezifische Schutzstatus ist nicht in allen Ländern so ausgeprägt wie in der Schweiz, aber vergleichsweise komplex.»
Ausweis B: In einigen Fällen könnten auch Dossiers mit Ausweis B – also einer Aufenthaltsbewilligung – betroffen sein: «Das gilt etwa nach der Verübung von Katalogstraftaten wie beispielsweise schweren Drogendelikten, Körperverletzung oder Sexualstraftaten.» In Extremfällen wie Mord sei es möglich, die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft zu widerrufen. Allerdings sei auch hier ein Rückführungsabkommen vonnöten, um einen Entscheid politisch und rechtlich zu legitimieren.
Hoffmann fügt an: Die Schweiz müsse bei der Beurteilung der Rückführbarkeit auch die verschiedenen syrischen Bevölkerungsgruppen berücksichtigen. «Aleviten, Sunniten und andere religiöse oder ethnische Gruppen können unterschiedlich betroffen sein, da die neuen Machthaber in Syrien nicht alle gleich akzeptieren. Auch der ursprüngliche Wohnort kann eine Rolle spielen.»
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