Credit Suisse: Anwalt will Kleinanleger mit Musterklage helfen

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Credit SuisseDieser Anwalt setzt sich für geprellte CS-Kleinaktionäre ein – per Plattform

US-Aktionäre haben bereits Klage gegen die Credit Suisse eingereicht. Jetzt könnte auch eine Klagewelle aus der Schweiz kommen. Der Kleinaktionär und Anwalt Perica Grasarevic hat eine entsprechende Plattform aufgeschaltet.

Der Baselbieter Anwalt und Richter Perica Grasarevic ist selbst CS-Kleinaktionär und findet, aus Kostengründen solle kein Kleinanleger auf Ansprüche verzichten. 
«Kleinanleger werden aber wohl die Faust im Sack machen müssen», meinte Peter V. Kunz, Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Bern. Dies, weil die Kosten einer Klage für Kleinanleger zu hoch seien.
Am Dienstag hat er eine Plattform für «Notrechtbetroffene» online gestellt. Mit einer Cloud-Lösung für smarte Dokumente will er die Klagen weitgehend automatisieren. Damit könne er für die Kleinanleger die Anwaltskosten eliminieren.
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Der Baselbieter Anwalt und Richter Perica Grasarevic ist selbst CS-Kleinaktionär und findet, aus Kostengründen solle kein Kleinanleger auf Ansprüche verzichten. 

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Darum gehts

US-Aktionäre haben bereits eine Sammelklage gegen die Credit Suisse eingereicht, weil die Bank Abflüsse von Kundengeldern und Schwachstellen im internen Kontrollsystem verheimlicht und so die Aktionäre betrogen habe.

Klagen könne jeder, sagt Peter V. Kunz, Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Bern, gegenüber 20 Minuten. Nur: Für Kleinanleger lohne sich das nicht, weil die Kosten viel zu hoch seien. «Die Eidgenossenschaft hat sich angreifbar für Klagen von Grossaktionären gemacht, Kleinanleger werden aber wohl die Faust im Sack machen müssen», kommt Kunz zum Schluss. Vielleicht irrt er. Der Baselbieter Anwalt und Zivilgerichtspräsident Perica Grasarevic tritt an, das Gegenteil zu beweisen.

Automatisierung soll Anwaltskosten eliminieren

Am Dienstag hat er mit seinem Geschäftspartner Gordon Mickel eine Plattform für «Notrechtbetroffene» online gestellt. Der IT-affine Anwalt sagt: «Der Sachverhalt eignet sich perfekt für eine vollständige Automatisierung. Unzählige Personen sind gleich betroffen.» Technisch sei das sowieso möglich und der geringe Streitwert für die Betroffenen sogar noch von Vorteil, so Grasarevic. Denn: je tiefer der Streitwert, desto tiefer die Gerichtskosten im Falle einer Niederlage. Das einzige Problem seien die unverhältnismässigen Anwaltskosten. «Diese eliminieren wir», verspricht er.

Der Anwalt ist selbst Kleinaktionär und möchte sich die Sache näher anschauen. «Weil es mich aufregt. Als Jurist ist mir der Rechtsstaat wichtig und ich habe grosse Vorbehalte, ob die Geschehnisse des Wochenendes rechtmässig sind», sagt er. Bis Handelsschluss am Freitag habe der Bundesrat nicht von einer Notlage gesprochen. Es gebe noch viele offene Fragen, nicht zuletzt, ob auch im besten Interesse der CS-Aktionäre gehandelt worden sei.

Aus Eigeninteresse wird Grasarevic die nötigen Briefschaften und Rechtsschriften für seine Klage in der Freizeit verfassen und über seine Plattform allen anderen klagewilligen Kleinaktionären zur Verfügung stellen. Jeder könne diese dann für seinen eigenen Fall nutzen. Der Anwalt arbeitet mit einer Cloud-basierten Plattform für smarte Dokumente und Verträge, mit der auch die Kanzlei arbeitet, für die er tätig ist. Der Clou: So kann jeder Betroffene die Dokumente auf seinen individuellen Fall anpassen und wäre in der Lage, sich vor Gericht selbst zu vertreten. Wer dennoch anwaltlichen Beistand möchte, hat immerhin schon die ganze Vorarbeit erledigt und kann so die Anwaltskosten massiv senken.

Es geht ihm ums Prinzip

«Finanziell lohnt sich das nicht für mich», stellt Grasarevic klar. Um Geld gehe es ihm auch nicht. «Ich mache das ja sowieso und hätte einfach innere Befriedigung, wenn es funktioniert.» Für betroffene Kleinaktionäre ist der Zugang zur Plattform deshalb auch gratis. Obschon man sich einen privilegierten Zugang gegen kleines Entgelt sichern kann. Das sei eine Kostenbeteiligung, sagt Grasarevic. Vielleicht müsse man Serverleistungen zukaufen und er investiere ja auch viel Zeit und Arbeit. 

Ob die Klagen aussichtsreich sind, kann Grasarevic noch nicht abschätzen. Da gebe es zurzeit noch ganz viele offene Fragen. Für den Juristen ist es eine Prinzipienfrage. «Keine Person sollte nur aus Kostengründen auf Ansprüche verzichten. Was unterscheidet den Gross- vom Kleinaktionär aus rechtlicher Sicht?», fragt er. 

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